11.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/63
Klage, eingereicht am 5. September 2019 – EM/Parlament
(Rechtssache T-599/19)
(2019/C 383/72)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: EM (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung vom 31. Oktober 2018, die durch die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 24. Mai 2019 bestätigt wurde, aufzuheben;
—
den Ersatz des materiellen Schadens, der sich auf 165 000 Euro beläuft, und den Ersatz des immateriellen Schadens, der auf 50 000 Euro geschätzt wird, anzuordnen;
—
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht zwei Klagegründe geltend.
1.
Das Parlament habe gegen die Art. 1 und 31 der Charta der Grundrechte, gegen die Art. 12 und 12a Abs. 3 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und gegen die Beistandspflicht verstoßen sowie sein Ermessen missbraucht.
2.
Das Parlament habe gegen die Pflicht zur guten Verwaltung und gegen die Fürsorgepflicht verstoßen sowie einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen.
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