11.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/65
Klage, eingereicht am 9. September 2019 – EP/Kommission
(Rechtssache T-605/19)
(2019/C 383/74)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: EP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung, ihn im Beförderungsverfahren 2018 nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Klagegründe gestützt:
1.
Mangelnde Begründung der Zurückweisung der Beschwerde, insbesondere da der paritätische Beförderungsausschuss die Beförderung des Klägers empfohlen habe.
2.
Verstoß gegen Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) durch die Anstellungsbehörde, da sie keine tatsächliche Abwägung der Verdienste aller beförderungsfähigen Beamten vorgenommen habe.
3.
Offensichtliche Beurteilungsfehler in der angefochtenen Entscheidung, die sich aus der verfügbaren Begründung dieser Entscheidung ergäben.
4.
Verstoß gegen Art. 24b des Statuts und Art. 1 Abs. 6 des Anhangs II des Statuts, da dem Kläger aus seiner Tätigkeit bei der Personalvertretung Nachteile erwachsen seien.
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