4.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 372/33
Klage, eingereicht am 5. September 2019 – Bartolomé Alvarado und Grupo Preciados Place/EUIPO – Alpargatas (ALPARGATUS PASOS ARTESANALES)
(Rechtssache T-606/19)
(2019/C 372/34)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Kläger: José Fernando Bartolomé Alvarado (Madrid, Spanien) und Grupo Preciados Place, SL (Madrid) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. García Remacha)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alpargatas SA (São Paulo, Brasilien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Kläger vor dem Gericht
Streitige Marke: Bildmarke ALPARGATUS PASOS ARTESANALES – Unionsmarke Nr. 14 750 624
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Juni 2019 in der Sache R 1825/2018-1
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die Klage gegen die ihnen am 5. Juli 2019 zugestellte Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 20. Juni 2019 als frist- und formgerecht erhoben anzusehen; nach dem entsprechenden Verfahren der Klage stattzugeben und infolgedessen die angefochtene Entscheidung aufzuheben, sämtliche Anträge der Gesellschaft ALPARGATAS S.A. zurückzuweisen und die Eintragung der Unionsmarke Nr. 1475064 samt den damit verbundenen Rechtsfolgen aufrechtzuerhalten.
Angeführte Klagegründe
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Beanstandung der angefochtenen Entscheidung in Bezug auf die von den Klägern geltend gemachte Rechtskraft.
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Beanstandung der vom Amt durchgeführten Analyse, was die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken angeht.
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Die Entscheidung monopolisiere die Bezeichnung „alpargata“, was der Rechtsprechung und dem Standpunkt des Amtes zuwiderlaufe.
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Es bestehe keine Verwechslungs- oder Assoziierungsgefahr.
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