25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/76
Klage, eingereicht am 16. September 2019 – Ace of spades/EUIPO – Krupp und Borrmann (Form einer Flasche für Prestige-Champagner)
(Rechtssache T-622/19)
(2019/C 399/94)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Ace of spades Holdings LLC (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Gómez López)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gerhard Ernst Krupp (München, Deutschland) und Elmar Borrmann (Reith, Österreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke (Form einer Flasche für Prestige-Champagner) – Anmeldung Nr. 16 255 821
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Juni 2019 in der Sache R 3/2019-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung wegen einer fehlerhaften Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Unionsmarkenverordnung aufzuheben und festzustellen, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr besteht;
—
dem Beklagten (und dem Streithelfer, wenn er sich auf das Verfahren einlässt) die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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