4.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 372/36
Klage, eingereicht am 19. September 2019 – Daw/EUIPO (SOS Loch- und Rissfüller)
(Rechtssache T-626/19)
(2019/C 372/38)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Daw SE (Ober-Ramstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Haberl)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke SOS Loch- und Rissfüller – Anmeldung Nr. 17 870 692
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juli 2019 in der Sache R 278/2019-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung wird aufzuheben;
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der Beschluss des EUIPO vom 7. Januar 2019, soweit er die Zurückweisung der Eintragung der Marke „SOS Loch- und Rissfüller“ für die Waren
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„Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Konservierungs- und Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel für Mauerwerk, Dachziegel, Zement und Beton, ausgenommen Anstrichfarben und Öle; Kunstharze, synthetische Harze und Kunststoffe im Rohzustand; Lösungsmittel [chemisch]; Spachtelmassen zur Untergrund-behandlung für Anstrichmittel (soweit nicht in anderen Klassen enthalten)“ der Klasse 1,
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„Naturharze im Rohzustand“ der Klasse 2 und
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„Mörtel [Baumaterialien]; Quarz; Putz [Verputzmittel]; Verputzmittel, Gewebeeinbettungsmassen für Bauzwecke; Spachtelmassen als Baumaterialien; Gewebe für das Bauwesen, nicht aus Metall oder überwiegend nicht aus Metall, insbesondere stabilisierende Gewebe“ der Klasse 19 betrifft, aufzuheben;
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das EUIPO anzuweisen, die Marke wie angemeldet zur Veröffentlichung zuzulassen;
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
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Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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