25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/79
Klage, eingereicht am 19. September 2019 – FC/EASO
(Rechtssache T-634/19)
(2019/C 399/97)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: FC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Christianos)
Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der AIPN des EASO vom 20. Juni 2019, Nr. EASO/ED/2019/309, mit der dieses die nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingelegte Beschwerde der Klägerin vom 21. Februar 2019 zurückgewiesen hat, aufzuheben;
—
die Entscheidung der AIPN des EASO vom 14. Dezember 2018, Nr. EASO/ED/2018/365, über die Dienstenthebung der Klägerin (ihre Versetzung in den Ruhestand), die Anordnung, einen Abzug von ihren Bezügen vorzunehmen, und das Zugangsverbot zu den Einrichtungen des EASO aufzuheben;
—
das EASO zur Zahlung von 6 504 Euro als Entschädigung für den von ihr erlittenen Vermögensschadens zu verurteilen;
—
das EASO zur Zahlung von 250 000 Euro als Entschädigung für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden und den Schaden an der Gesundheit zu verurteilen;
—
dem EASO sämtliche Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Die angefochtenen Entscheidungen seien fehlerhaft, weil sie das Recht der Klägerin auf eine gute Verwaltung, insbesondere in Form der Grundsätze der Unparteilichkeit und Objektivität, und ihr materielles Recht auf Anhörung verletzten.
2.
Zweiter Klagegrund: Die angefochtenen Entscheidungen verletzten durch die Art ihrer Veröffentlichung die personenbezogenen Daten der Klägerin, die Unschuldsvermutung und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
3.
Dritter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen seien mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler behaftet und mangelhaft begründet.
4.
Vierter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen beeinträchtigten die Verteidigungsrechte der Klägerin und hätten sie im Wesentlichen daran gehindert, diese auszuüben.
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