25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/83
Klage, eingereicht am 26. September 2019 – IMG/Kommission
(Rechtssache T-645/19)
(2019/C 399/101)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: International Management Group (IMG) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und J.-Y. de Cara)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;
demzufolge,
—
die Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2019 zur Festlegung der Maßnahmen zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 31. Januar 2019 in den verbundenen Rechtssachen C-183/17 P und C-184/17 P, IMG/Kommission (EU:C:2019:78), für nichtig zu erklären,
—
die Beklagte zum Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens zu verurteilen;
—
der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit ihrem einzigen Klagegrund macht die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 266 AEUV, einen Verstoß gegen die Rechtskraft des Urteils vom 31. Januar 2019, International Management Group/Kommission (C-183/17 P und C-184/17 P, EU:C:2019:78), einen Verstoß gegen die Haushaltsordnung von 2012 und einen Verstoß gegen die Grundsätze der Zuständigkeitszuweisung und der Rechtssicherheit geltend.
Full & Egal Universal Law Academy