25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/86
Klage, eingereicht am 30. September 2019 – FF/Kommission
(Rechtssache T-654/19)
(2019/C 399/105)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: FF (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Fittante)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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festzustellen, dass die Europäische Kommission das Recht auf Schutz der Ehre, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Familie, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Menschenwürde des Klägers durch die unerlaubte Verwendung seines Bildes unter den von der Kommission für die gesundheitsbezogenen Warnhinweise zur Abbildung auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen vorgeschlagenen Fotografien gemäß der Delegierten Richtlinie 2014/109/EU der Kommission verletzt hat;
—
die sofortige Beendigung der Verwendung der streitigen Fotografie in der Union und den Rückruf aller in den unterschiedlichen Verkaufsstellen, die solche Erzeugnisse verkaufen dürfen, zum Verkauf stehenden Tabakerzeugnisse, die mit dem Bild des Klägers versehen sind, anzuordnen;
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dem Kläger das Recht vorzubehalten, seinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen und finanziellen Schadens nach dem mit gesonderter Klage beantragten Gutachten sowie der Mitteilung der Anzahl der mit dem streitigen Bild in der Union verkauften Verpackungen durch die Europäische Kommission geltend zu machen;
—
der Europäischen Kommission die Kosten sowie die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wobei der Kläger die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht als einzigen Klagegrund eine Verletzung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte, wonach jede Person das Recht auf Wahrung seiner Menschenwürde sowie das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens hat, geltend.
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