25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/94
Klage, eingereicht am 2. Oktober 2019 – Novomatic/EUIPO – Brouwerij Haacht (PRIMUS)
(Rechtssache T-669/19)
(2019/C 399/113)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Novomatic AG (Gumpoldskirchen, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Mosing)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Brouwerij Haacht NV (Boortmeerbeek, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke PRIMUS – Anmeldung Nr. 14 712 723
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Juli 2019 in der Sache R 2528/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und – für den Fall ihres schriftlichen Streitbeitritts – der anderen Beteiligten im Verfahren vor dem EUIPO ihre eigenen Kosten und die der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht und im Beschwerdeverfahren vor dem EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften, insbesondere das Beweiserfordernis im Hinblick auf die Rechtssicherheit;
—
Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.
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