25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/100
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2019 – Argyraki/Kommission
(Rechtssache T-679/19)
(2019/C 399/118)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Vassilia Argyraki (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 30. November 2018 des PMO über die Art und Weise der Berechnung der Ruhegehaltsansprüche und allgemein der Anwendung der Vorschriften des Statuts über die Ruhegehaltsansprüche auf die Klägerin bei ihrem Eintritt in den Ruhestand aufzuheben;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage gegen die genannte Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Nichtbeachtung der aus der Torné-Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission, T-128/17, EU:T:2018:969) zu ziehenden Schlüsse;
2.
Verstoß gegen die Art. 21 und 22 des Anhangs XIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union;
3.
Ungleichbehandlung.
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