25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/101
Klage, eingereicht am 8. Oktober 2019 – inMusic Brands/EUIPO – Equipson (Marq)
(Rechtssache T-687/19)
(2019/C 399/120)
Sprache des Verfahrens: Englisch
Parteien
Klägerin: inMusic Brands, Inc. (Cumberland, Rhode Island, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Rose)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Equipson, SA (Silla, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „Marq“ – Unionsmarke Nr. 14 585 699
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. Juli 2019 in der Sache R 1759/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung in ihrer Gesamtheit aufzuheben und die Eintragung im Hinblick auf die relevanten Waren aufrecht zu erhalten;
—
dem EUIPO und jeder in dem Verfahren vor der Beschwerdekammer beteiligten Partei ihre eigenen Kosten sowie die Verfahrenskosten der Klägerin vor dem Gericht, der Beschwerdekammer und der Nichtigkeitsabteilung aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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