22.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/10
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacău (Rumänien), eingereicht am 21. September 2012 — Elena Luca/Casa de Asigurări de Sănătate Bacău
(Rechtssache C-430/12)
2012/C 399/16
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Bacău
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Elena Luca
Rechtsmittelgegnerin: Casa de Asigurări de Sănătate Bacău
Vorlagefragen
1.
Stehen Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) und Art. 22 der Verordnung Nr. 1408/71 (1) nationalen Vorschriften wie Art. 40 Abs. 1 Buchst. b, Art. 45 und Art. 46 des Erlasses Nr. 592/2008 entgegen, nach denen ein Angestellter oder ein Selbstständiger oder deren Familienangehörige nur dann einen Anspruch auf Erstattung der gesamten, für eine medizinische Leistung im Ausland aufgewandten Kosten haben, wenn sie im Voraus eine entsprechende Zustimmung erhalten haben?
2.
Stellt die teilweise Übernahme der Kosten für eine innerhalb der Gemeinschaft erbrachte medizinische Leistung, die nach den Tarifen des versichernden Mitgliedstaats — im vorliegenden Fall denjenigen Rumäniens gemäß Art. 7 des Erlasses Nr. 122/2007 (jetzt aufgehoben durch den Erlass Nr. 729/2009) — berechnet wurden, eine Beschränkung im Sinne von Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) dar?
3.
Falls die vorhergehende Frage bejaht wird: In welchem Umfang sind die Kosten zu erstatten, die ein Versicherter in dem Fall aufgewandt hat, in dem sich die nach dem Recht des Wohnsitzmitgliedstaats vorgesehene Höhe der Kostenübernahme von der Höhe der Leistungen unterscheidet, die das Recht des Mitgliedstaats vorsieht, in dem die Behandlung stattgefunden hat?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).
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