Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 40
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0031
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Artikel 40
Bei der Angleichung seines Zolltarifs an den Gemeinsamen Zolltarif und den vereinheitlichten EGKS-Tarif steht es dem Königreich Spanien frei , seine Zollsätze schneller als in Artikel 37 vorgesehen zu ändern . Es gibt den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission davon Kenntnis .
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