Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 99
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0055
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Artikel 99
( 1 ) Vorbehaltlich des Unterabsatzes 2 kann das Königreich Spanien bis zum 31 . Dezember 1986 innerstaatliche Exklusivkonzessionen für Molkereizentralen bei der Vermarktung von in Spanien erzeugter pasteurisierter Frischmilch beibehalten .
Diese Konzessionen dürfen nicht die freie Vermarktung von aus den derzeitigen Mitgliedstaaten eingeführter pasteurisierter Frischmilch in Spanien behindern .
( 2 ) Das Königreich Spanien teilt der Kommission spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt des Beitritts die in Anwendung von Absatz 1 getroffenen Maßnahmen mit .
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