Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 128
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0062
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Artikel 128
Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1992/93 wird der in Spanien anwendbare Betrag der Beihilfe für konzentrierten Traubenmost und rektifizierten konzentrierten Traubenmost gemäß Artikel 14 der Verordnung ( EWG ) Nr . 337/79 unter Berücksichtigung des für diesen Mitgliedstaat bestehenden Unterschieds zwischen den Kosten der Anreicherung mit Hilfe der vorstehend genannten Erzeugnisse und der Anreicherung mit Hilfe von Saccharose festgesetzt .
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