Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 210
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0086
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Artikel 210
( 1 ) Die Kommission regelt unter gebührender Berücksichtigung der geltenden Vorschriften , insbesondere derjenigen für das gemeinschaftliche Versandverfahren , die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen , durch welche die in dieser Akte vorgesehene Abschaffung der Zölle und der Abgaben gleicher Wirkung sowie der mengenmässigen Beschränkungen und der Maßnahmen gleicher Wirkung bei den Waren , welche die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfuellen , vom 1 . März 1986 an gewährleistet werden soll .
( 2 ) Die Zollbestimmungen des Abkommens von 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik sowie der darauffolgenden Protokolle bleiben im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und Portugal bis zum 28 . Februar 1986 anwendbar .
( 3 ) Die Kommission erlässt für die Zeit ab 1 . März 1986 Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit in der Gemeinschaft hergestellten Waren aus
- Erzeugnissen , für welche die in der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung oder in Portugal anwendbaren Zölle und Abgaben gleicher Wirkung nicht erhoben oder vollständig oder teilweise rückvergütet worden sind ;
- landwirtschaftlichen Erzeugnissen , welche die Voraussetzungen für die Zulassung zum freien Warenverkehr in der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung oder in Portugal nicht erfuellen .
Bei Erlaß dieser Vorschriften berücksichtigt die Kommission die Bestimmungen dieser Akte über die Abschaffung der Zölle zwischen der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und Portugal und über die schrittweise Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs und der Bestimmungen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik durch die Portugiesische Republik .
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