Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 267
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0104
++++
Artikel 267
Vorbehaltlich der Artikel 268 bis 276 und des Abschnitts V ist die Portugiesische Republik ermächtigt , in ihrem Handel mit der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung während der ersten Stufe für die Erzeugnisse des Artikels 259 die Regelung anzuwenden , die vor ihrem Beitritt für diesen Handel bei der Einfuhr und bei der Ausfuhr galt .
Top