Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 277
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0107
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Artikel 277
( 1 ) Für die Erzeugnisse des Artikels 259 wendet die Portugiesische Republik vorbehaltlich der Artikel 278 bis 282 ab 1 . März 1986 die in Artikel 272 Absatz 3 festgelegte Gemeinschaftsregelung über die Einfuhr von Erzeugnissen aus dritten Ländern in die Gemeinschaft an .
( 2 ) Bei den Einfuhrabschöpfungen wird jedoch gegebenenfalls der Abstand zwischen den in Portugal anwendbaren Preisen und den gemeinsamen Preisen hinzugerechnet .
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