Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 383
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0136
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Artikel 383
( 1 ) Die Kommission wird unmittelbar nach dem Beitritt erweitert , indem drei weitere Mitglieder und aus den Mitgliedern der erweiterten Kommission ein sechster Vizepräsident ernannt werden . Die Amtszeit der neu ernannten Mitglieder endet zur gleichen Zeit wie die Amtszeit der zum Zeitpunkt des Beitritts im Amt befindlichen Mitglieder .
Die Amtszeit des neu ernannten sechsten Vizepräsidenten endet zur gleichen Zeit wie die Amtszeit der fünf anderen Vizepräsidenten .
( 2 ) Der Rat prüft erstmals bis zum 31 . Dezember 1986 , ob Artikel 14 Absatz 4 des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendung gebracht werden sollte .
( 3 ) Die Kommission nimmt die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen ihrer Geschäftsordnung vor .
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