Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 388
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0137
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Artikel 388
Der Ausschuß für Wissenschaft und Technik wird unmittelbar nach dem Beitritt durch die Ernennung von fünf weiteren Mitgliedern ergänzt . Die Amtszeit dieser Mitglieder endet zur gleichen Zeit wie die Amtszeit der zum Zeitpunkt des Beitritts im Amt befindlichen Mitglieder .
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