Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 396
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0138
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Artikel 396
( 1 ) Die nicht in dieser Akte oder ihren Anhängen enthaltenen Anpassungen der Rechtsakte der Organe der Gemeinschaften , die von den Organen vor dem Beitritt nach dem in Absatz 2 vorgesehenen Verfahren vorgenommen wurden , um die Rechtsakte mit den Bestimmungen dieser Akte , insbesondere ihres Vierten Teiles , in Einklang zu bringen , treten mit dem Beitritt in Kraft .
( 2 ) Der Rat oder die Kommission , je nachdem , welches Organ die ursprünglichen Rechtsakte erlassen hat , legt zu diesem Zweck die erforderlichen Wortlaute fest ; der Rat beschließt dabei mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission .
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