Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I: LISTE ZU ARTIKEL 26 DER BEITRITTSAKTE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0242
++++
XVII . VERSCHIEDENES
EWG-Rechtsakte
Verordnung Nr . 1 des Rates vom 15 . April 1958 ( ABl . Nr . 17 vom 6 . 10 . 1958 , S . 385/58 ) , geändert durch :
- Beitrittsakte von 1972 ( ABl . Nr . L 73 vom 27 . 3 . 1972 , S . 14 ) ,
- Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) .
Artikel 1 erhält folgende Fassung :
" Artikel 1
Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Dänisch , Deutsch , Englich , Französisch , Griechisch , Italienisch , Niederländisch , Portugiesisch und Spanisch . "
Artikel 4 erhält folgende Fassung :
" Artikel 4
Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den neun Amtssprachen abgefasst . "
Artikel 5 erhält folgende Fassung :
" Artikel 5
Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erscheint in den neun Amtssprachen . "
EAG-Rechtsakte
Verordnung Nr . 1 des Rates vom 15 . April 1958 ( ABl . Nr . 17 vom 6 . 10 . 1958 , S . 401/58 ) .
Artikel 1 erhält folgende Fassung :
" Artikel 1
Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Dänisch , Deutsch , Englich , Französisch , Griechisch , Italienisch , Niederländisch , Portugiesisch und Spanisch . "
Artikel 4 erhält folgende Fassung :
" Artikel 4
Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den neun Amtssprachen abgefasst . "
Artikel 5 erhält folgende Fassung :
" Artikel 5
Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erscheint in den neun Amtssprachen . "
Top