Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II: LISTE ZU ARTIKEL 27 DER BEITRITTSAKTE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0245
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V . SOZIALPOLITIK
1 . Beschluß 70/532/EWG des Rates vom 14 . Dezember 1970 ( ABl . Nr . L 273 vom 17 . 12 . 1970 , S . 25 ) , geändert durch Beschluß 75/62/EWG des Rates vom 20 . Januar 1975 ( ABl . Nr . L 21 vom 28 . 1 . 1975 , S . 17 ) .
Der Anhang ist gegebenenfalls in dem erforderlichen Masse zu ändern , um im Ausschuß eine angemessene Beteiligung der spanischen und portugiesischen Arbeitgeber - und Arbeitnehmerorganisationen zu gewährleisten .
2 . Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 des Rates vom 14 . Juni 1971 in der geänderten und aktualisierten Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 2001/83 des Rates vom 2 . Juni 1983 ( ABl . Nr . L 230 vom 22 . 8 . 1983 , S . 6 ) .
Die Anhänge sind zu ändern , falls Änderungen der Rechtsvorschriften der neuen Mitgliedstaaten einerseits und/oder der Abschluß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von derzeitigen Mitgliedstaaten und von neuen Mitgliedstaaten oder zwischen letzteren über die Beibehaltung gewisser Bestimmungen zweiseitiger Übereinkünfte andererseits dies erforderlich machen .
3 . Verordnung ( EWG ) Nr . 574/72 des Rates vom 21 . März 1972 in der geänderten und aktualisierten Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 2001/83 des Rates vom 2 . Juni 1983 ( ABl . Nr . L 230 vom 22 . 8 . 1983 , S . 6 ) .
Die Anhänge sind zu ändern , falls Änderungen der Rechtsvorschriften der neuen Mitgliedstaaten einerseits und/oder der Abschluß einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von derzeitigen Mitgliedstaaten und von neuen Mitgliedstaaten oder zwischen letzteren über die Beibehaltung gewisser Bestimmungen zweiseitiger Übereinkünfte andererseits dies erforderlich machen .
4 . Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20 . Oktober 1980 ( ABl . Nr . L 288 vom 28 . 10 . 1980 , S . 23 ) .
Der Anhang ist gegebenenfalls durch Angabe derjenigen Gruppen von Arbeitnehmern in den neuen Mitgliedstaaten zu ändern , deren Ansprüche gemäß Artikel 1 Absatz 2 vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden können .
5 . Verordnung ( EWG ) Nr . 2950/83 des Rates vom 17 . Oktober 1983 ( ABl . Nr . L 289 vom 22 . 10 . 1983 , S . 1 ) .
Artikel 3 Absatz 1 ist durch Aufnahme derjenigen Gebiete in Spanien anzupassen , für die der erhöhte Beteiligungssatz gilt .
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