Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II: LISTE ZU ARTIKEL 27 DER BEITRITTSAKTE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0247
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VIII . STATISTIK
1 . Verordnung ( EWG ) Nr . 1736/75 des Rates vom 24 . Juni 1975 ( ABl . Nr . L 183 vom 14 . 7 . 1985 , S . 3 ) , geändert durch :
- Verordnung ( EWG ) Nr . 2845/77 des Rates vom 19 . Dezember 1977 ( ABl . Nr . L 329 vom 22 . 12 . 1977 , S . 3 ) ,
- Verordnung ( EWG ) Nr . 3396/84 der Kommission vom 3 . Dezember 1984 ( ABl . Nr . L 314 vom 4 . 12 . 1984 , S . 10 ) .
In Artikel 3 ist die Beschreibung des statistischen Erhebungsgebiets gegebenenfalls zu ergänzen , um Änderungen Rechnung zu tragen , die in den Verordnungen über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft aufgrund des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten vorgenommen werden .
2 . Verordnung ( EWG ) Nr . 3581/81 der Kommission vom 14 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 359 vom 15 . 12 . 1981 , S . 12 ) .
In Artikel 2 ist für Spanien und Portugal der Gegenwert der statistischen Schwelle von 400 ECU in Pesetas und Escudos anzugeben .
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