Avis juridique important
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG XXXII: LISTE ZU ARTIKEL 378 DER BEITRITTSAKTE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0390
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VIII . FISCHEREI
1 . Verordnung ( EWG ) Nr . 3796/81 des Rates vom 29 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 379 vom 31 . 12 . 1981 , S . 1 ) , geändert durch Verordnung ( EWG ) Nr . 3655/84 des Rates vom 19 . Dezember 1984 ( ABl . Nr . L 340 vom 28 . 12 . 1984 , S . 1 ) .
a ) Abweichend von der Frist , bis zu deren Ablauf nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b ) Beihilfen gewährt werden können , kann Portugal die Beihilfen innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung Erzeugerorganisationen gewähren , die binnen fünf Jahren nach dem Beitritt Portugals gegründet werden .
b ) Abweichend von Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 3 übermittelt Portugal der Kommission während eines nicht über den 31 . Dezember 1988 hinausgehenden Zeitraums Angaben in weniger detaillierter Weise als in der Gemeinschaftsregelung vorgesehen und zu nach dem Verfahren des Artikels 33 festzulegenden Zeitpunkten .
2 . Verordnung ( EWG ) Nr . 171/83 des Rates vom 25 . Januar 1983 ( ABl . Nr . L 24 vom 27 . 1 . 1983 , S . 14 ) , geändert durch :
- Verordnung ( EWG ) Nr . 2931/83 des Rates vom 4 . Oktober 1983 ( ABl . Nr . L 288 vom 21 . 10 . 1983 , S . 1 ) ,
- Verordnung ( EWG ) Nr . 1637/84 des Rates vom 7 . Juni 1984 ( ABl . Nr . L 156 vom 13 . 6 . 1984 , S . 1 ) ,
- Verordnung ( EWG ) Nr . 2178/84 des Rates vom 23 . Juli 1984 ( ABl . Nr . L 199 vom 28 . 7 . 1984 , S . 1 ) ,
- Verordnung ( EWG ) Nr . 2664/84 des Rates vom 18 . September 1984 ( ABl . Nr . L 253 vom 21 . 9 . 1984 , S . 1 ) ,
- Verordnung ( EWG ) Nr . 3625/84 des Rates vom 18 . Dezember 1984 ( ABl . Nr . L 335 vom 22 . 12 . 1984 , S . 3 ) .
Der Endtermin für die Mitteilung nach Artikel 19 Absatz 5 ist der 1 . Juli 1986 .
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