Avis juridique important
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1980 bis 31. Oktober 1981 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen ist
Amtsblatt Nr. L 370 vom 31/12/1980 S. 0073
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 24 S. 0097
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ABKOMMEN
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1 . November 1980 bis 31 . Oktober 1981 geltenden Zusatzbetrags , der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen ist
Schreiben Nr . 1
Sehr geehrter Herr ... !
In Anhang B des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko ist vorgesehen , daß - zur Berücksichtigung bestimmter Faktoren und nach den jeweiligen Marktbedingungen - bei nicht behandeltem Olivenöl der Tarifstelle 15.07 A I des Gemeinsamen Zolltarifs der Betrag , der nach Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b ) des Kooperationsabkommens vom Abschöpfungsbetrag abzuziehen ist , unter den gleichen Bedingungen und nach den gleichen Modalitäten , wie sie für die Anwendung der genannten Vorschriften vorgesehen sind , um einen Zusatzbetrag erhöht wird .
Ich beehre micht , Ihnen mitzuteilen , daß die Gemeinschaft auf der Grundlage der in dem vorgenannten Anhang vorgesehenen Kriterien für die Zeit vom 1 . November 1980 bis 31 . Oktober 1981 die erforderlichen Maßnahmen treffen wird , damit der Zusatzbetrag 12,09 ECU je 100 kg beträgt
Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens und das Einverständnis Ihrer Regierung mit dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten .
Genehmigen sie , sehr geehrter Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .
Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften
Schreiben Nr . 2
Sehr geehrter Herr ... !
Ich beehre mich , den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen :
" In Anhang B des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko ist vorgesehen , daß - zur Berücksichtigung bestimmter Faktoren und nach den jeweiligen Marktbedingungen - bei nicht behandeltem Olivenöl der Tarifstelle 15.07 A I des Gemeinsamen Zolltarifs der Betrag , der nach Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b ) des Kooperationsabkommens vom Abschöpfungsbetrag abzuziehen ist , unter den gleichen Bedingungen und nach den gleichen Modalitäten , wie sie für die Anwendung der genannten Vorschriften vorgesehen sind , um einen Zusatzbetrag erhöht wird .
Ich beehre mich , Ihnen mitzuteilen , daß die Gemeinschaft auf der Grundlage der in dem vorgenannten Anhang vorgesehenen Kriterien für die Zeit vom 1 . November 1980 bis 31 . Oktober 1981 die erforderlichen Maßnahmen treffen wird , damit der Zusatzbetrag 12,09 ECU je 100 kg beträgt .
Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens und das Einverständnis Ihrer Regierung mit dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten . "
Ich bestätige Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Inhalt des vorstehenden Schreibens .
Genehmigen Sie , sehr geehrter Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .
Für die Regierung des Königreichs Marokko
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