Avis juridique important
Richtlinie 80/1272/EWG des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Anpassung aufgrund des Beitritts Griechenlands der Richtlinie 80/780/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Rückspiegel von Zweiradmotorfahrzeugen mit oder ohne Beiwagen und ihren Anbau an diese Fahrzeuge
Amtsblatt Nr. L 375 vom 31/12/1980 S. 0073 - 0073
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0085
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 10 S. 0142
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0085
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0159
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0159
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RICHTLINIE DES RATES
vom 22 . Dezember 1980
zur Anpassung aufgrund des Beitritts Griechenlands der Richtlinie 80/780/EWG zur Angleichung der Rechtsverschriften der Mitgliedstaaten über die Rückspiegel von Zweiradmotorfahrzeugen mit oder ohne Belwagen und ihren Anbau an disse Fahrzeuge
( 80/1272/EWG )
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf die Beitrittsakte von 1979 , insbesondere auf Artikel 146 ,
auf Vorschlag der Kommission ,
in der Erwägung , daß infolge des Beitritts Griechenlands Artikel 8 der Richtlinie 80/780/EWG ( 1 ) anzupassen ist -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :
Artikel 1
Im Artikel 8 der Richtlinie 80/780/EWG wird zwischen dem dritten und vierten Gedankenstrich folgender Gedankenstrich eingefügt :
" - !*** im griechischen Recht " .
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen vor dem 1 . Januar 1981 die erforderlichen Vorschriften , um dieser Richtlinie nachzukommen , und setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis .
Artikel 3
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .
Geschehen zu Brüssel am 22 . Dezember 1980 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
J . SANTER
( 1 ) ABl . Nr . L 229 vom 30 . 8 . 1980 , S . 49 .
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