Avis juridique important
Richtlinie 80/1276/EWG des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Änderung aufgrund des Beitritts Griechenlands der Richtlinien 76/893/EWG, 79/693/EWG und 80/777/EWG bezüglich der Zahl der für das Zustandekommen von Mehrheitsbeschlüssen erforderlichen Stimmen im Rahmen des Ständigen Lebensmittelausschusses
Amtsblatt Nr. L 375 vom 31/12/1980 S. 0077 - 0077
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0086
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 10 S. 0143
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0086
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0160
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0160
++++
RICHTLINIE DES RATES
vom 22 . Dezember 1980
zur Änderung aufgrund des Beitritts Griechenlands der Richtlinien 76/893/EWG , 79/693/EWG und 80/777/EWG bezueglich der Zahl der für das Zustandekommen von Mehrheitsbeschlüssen erforderlichen Stimmen im Rahmen des Ständigen Lebensmittelausschusses
( 80/1276/EWG )
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf die Beitrittsakte von 1979 , insbesondere auf Artikel 146 ,
auf Vorschlag der Kommission ,
in der Erwägung , daß infolge des Beitritts Griechenlands die Zahl der für das Zustandekommen von Mehrheitsbeschlüssen erforderlichen Stimmen im Rahmen des Verfahrens des Ständigen Lebensmittelausschusses nach den Richtlinien 76/893/EWG ( 1 ) , 79/693/EWG ( 2 ) und 80/777/EWG ( 3 ) angepasst werden muß -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :
Artikel 1
Ab 1 . Januar 1981 werden die Worte " einundvierzig Stimmen " ersetzt durch " fünfundvierzig Stimmen " in folgenden Vorschriften :
- Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 76/893/EWG ,
- Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 79/693/EWG ,
- Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 80/777/EWG .
Artikel 2
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .
Geschehen zu Brüssel am 22 . Dezember 1980 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
J . SANTER
( 1 ) ABl . Nr . L 340 vom 9 . 12 . 1976 , S . 19 .
( 2 ) ABl . Nr . L 205 vom 13 . 8 . 1979 , S . 5 .
( 3 ) ABl . Nr . L 229 vom 30 . 8 . 1980 , S . 1 .
Top