Avis juridique important
Verordnung (EWG) Nr. 3465/80 der Kommission vom 30. Dezember 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2329/79 über den Verkauf von Rindfleisch mit Knochen zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen infolge des Beitritts Griechenlands
Amtsblatt Nr. L 363 vom 31/12/1980 S. 0018 - 0021
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 32 S. 0144
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3465/80 DER KOMMISSION vom 30. Dezember 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2329/79 über den Verkauf von Rindfleisch mit Knochen zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen infolge des Beitritts Griechenlands
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Akte über den Beitritt Griechenlands (1), insbesondere auf Artikel 146,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach Artikel 22 des Beitrittsvertrags sind die in der Liste des Anhangs II des Beitrittsvertrags aufgeführten Rechtsakte im Einklang mit den dort aufgestellten Leitlinien anzupassen.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2329/79 der Kommission (2) über den Verkauf von Rindfleisch mit Knochen zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2469/80 (3), die nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags erlassen wurde und nach dem 1. Januar 1981 noch gültig ist, muß im Einklang mit den Bestimmungen des Beitrittsvertrags angepasst werden -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2329/79 werden durch die Anhänge I und II der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Dezember 1980
Für die Kommission
Finn GUNDELACH
Vizepräsident
(1) ABl. Nr. L 291 vom 19.11.1979, S. 17. (2) ABl. Nr. L 266 vom 24.10.1979, S. 11. (3) ABl. Nr. L 254 vom 27.9.1980, S. 17.
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