Avis juridique important
82/870/EWG: Entscheidung des Rates vom 16. Dezember 1982 zur Verlängerung der gemäß den Entscheidungen 79/4/EWG, 80/1181/EWG und 81/189/EWG durchgeführten Einholung von Informationen über die Tätigkeiten von Reedereien, die an Frachtliniendiensten in bestimmten Fahrtgebieten teilnehmen
Amtsblatt Nr. L 368 vom 28/12/1982 S. 0042 - 0042
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0140
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0140
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ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 16. Dezember 1982
zur Verlängerung der gemäß den Entscheidungen 79/4/EWG, 80/1181/EWG und 81/189/EWG durchgeführten Einholung von Informationen über die Tätigkeiten von Reedereien, die an Frachtliniendiensten in bestimmten Fahrtgebieten teilnehmen
(82/870/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 84 Absatz 2,
gestützt auf die Entscheidung 78/774/EWG des Rates vom 19. September 1978 betreffend die Tätigkeiten bestimmter Drittländer in der Frachtschiffahrt (1),
nach Kenntnisnahme von dem Entscheidungsentwurf der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die gemäß den Entscheidungen 79/4/EWG (2) und 80/1181/EWG (3) einzuholenden Informationen geben wegen der Art des Wettbewerbs, dem sich die Reedereien der Mitgliedstaaten seitens bestimmter Reedereien in den in Anhang II der Entscheidung 79/4/EWG genannten Fahrtgebieten ausgesetzt sehen, Anlaß zur Besorgnis über die Wettbewerbsposition der Reedereien der Mitgliedstaaten; die Einholung von Informationen über den Verkehr in diesen Gebieten sollte deshalb fortgesetzt werden.
Es erscheint wünschenwert, ein vollständigeres Bild über den Verkehr zwischen der Gemeinschaft und den Ländern gemäß Artikel 2 der Entscheidung 80/1181/EWG - die Modalitäten dazu sind in der Entscheidung 81/189/EWG (4) festgelegt - zu erhalten. Daher ist die Einholung von Informationen über diesen Verkehr fortzusetzen -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entscheidung 79/4/EWG wird wie folgt geändert: In Artikel 1 wird das Datum »31. Dezember 1982" durch »31. Dezember 1984" ersetzt.
Artikel 2
Die Entscheidung 81/189/EWG wird wie folgt geändert: In Artikel 1 wird das Datum »31. Dezember 1982" durch »31. Dezember 1984" ersetzt.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 1982.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. MELCHIOR
(1) ABl. Nr. L 258 vom 21. 9. 1978, S. 35.
(2) ABl. Nr. L 5 vom 9. 1. 1979, S. 31.
(3) ABl. Nr. L 350 vom 23. 12. 1980, S. 44.
(4) ABl. Nr. L 88 vom 2. 4. 1981, S. 32.
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