Nr. L 362/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 23 . 12. 82
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3456/82 DER KOMMISSION
vom 22. Dezember 1982
zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Rohzucker für die
im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr.
2013/82 durchgeführte 17 . Teilausschreibung
marktes in der Gemeinschaft sowie des Weltmarktes
festzusetzen .
Nach Prüfung der Angebote ist es angebracht, für die
17. Teilausschreibung die in Artikel 1 genannten
Bestimmungen zu erlassen .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Zucker —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des
Rates vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Markt
organisation für Zucker ('), zuletzt geändert durch die
Verordnung (EWG) Nr. 606/82 (2), insbesondere auf
Artikel 19 Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe b),
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2013/82 der Kommis
sion vom 20 . Juli 1982 betreffend eine Hauptdauer
ausschreibung für die Festsetzung von Abschöpfungen
und/ode Erstattungen bei der Ausfuhr von
Rohzucker (3) werden Teilausschreibungen für die
Ausfuhr dieses Zuckers durchgeführt.
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
2013/82 ist gegebenenfalls ein Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung für die betreffende Teilausschrei
bung insbesondere unter Berücksichtigung der Lage
und der voraussichtlichen Entwicklung des Zucker
Artikel 1
Für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2013/82 durch
geführte 17. Teilausschreibung wird der Höchstbetrag
der Ausfuhrerstattung auf 32,519 ECU je 100 kg fest
gesetzt .
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 23 . Dezember 1982 in
Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 22. Dezember 1982
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(') ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4 .
(2) ABl . Nr. L 74 vom 18 . 3 . 1982, S. 1 .
P) ABl . Nr. L 216 vom 24. 7 . 1982, S. 10 .
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