23 . 12. 82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 362/39
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3457/82 DER KOMMISSION
vom 22. Dezember 1982
zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die
im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr.
2014/82 durchgeführte 22 . Teilausschreibung
marktes in der Gemeinschaft sowie des Weltmarktes
festzusetzen .
Nach Prüfung der Angebote ist es angebracht, für die
22. Teilausschreibung die in Artikel 1 genannten
Bestimmungen zu erlassen .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Zucker —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des
Rates vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Markt
organisation für Zucker ('), zuletzt geändert durch die
Verordnung (EWG) Nr. 606/82 (2), insbesondere auf
Artikel 19 Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe b),
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2014/82 der Kommis
sion vom 20 . Juli 1982 betreffend eine Hauptdauer
ausschreibung für die Festsetzung von Abschöpfungen
und/oder Erstattungen bei der Ausfuhr von Weiß
zucker (3) werden Teilausschreibungen für die Ausfuhr
dieses Zuckers durchgeführt.
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
2014/82 ist gegebenenfalls ein Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung für die betreffende Teilausschrei
bung insbesondere unter Berücksichtigung der Lage
und der voraussichtlichen Entwicklung des Zucker
Artikel 1
Für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2014/82 durch
geführte 22. Teilausschreibung wird der Höchstbetrag
der Ausfuhrerstattung auf 35,347 ECU je 100 kg
Weißzucker festgesetzt .
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 23 . Dezember 1982 in
Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 22 . Dezember 1982
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(>) ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4.
(2) ABl . Nr. L 74 vom 18 . 3 . 1982, S. 1 .
(3) ABl . Nr. L 216 vom 24. 7 . 1982, S. 15 .
Full & Egal Universal Law Academy