Nr. L 324/20 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 5 . 12 . 85
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3422/85 DER KOMMISSION
vom 4 . Dezember 1985
zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die
im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr.
2236/85 durchgeführte 17 . Teilausschreibung
voraussichtlichen Entwicklung des Zuckermarktes in der
Gemeinschaft sowie des Weltmarktes festzusetzen .
Nach Prüfung der Angebote ist es angebracht, für die 17.
Teilausschreibung die in Artikel 1 genannten Bestim
mungen zu erlassen .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Zucker —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2236/85 durchge
führte 17 . Teilausschreibung wird der Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung auf 42,471 ECU je 100 kg Weißzucker
festgesetzt .
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 5 . Dezember 1985 in Kraft.
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des Rates
vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Marktorganisa
tion für Zucker ('), zuletzt geändert durch die Verordnung
(EWG) Nr. 1482/85 (2), insbesondere auf Artikel 19 Absatz
4 erster Unterabsatz Buchstabe b),
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2236/85 der Kommission
vom 29 . Juli 1985 betreffend eine Hauptdauerausschrei
bung für die Festsetzung von Abschöpfungen und/oder
Erstattungen bei der Ausfuhr von Weißzucker (3) werden
Teilausschreibungen für die Ausfuhr dieses Zuckers
durchgeführt .
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
2236/85 ist gegebenenfalls ein Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung für die betreffende Teilausschreibung
insbesondere unter Berücksichtigung der Lage und der
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 4. Dezember 1985
Für die Kommission
Frans ANDRIESSEN
Vizepräsident
(■) ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4 .
(2) ABl . Nr. L 151 vom 10 . 6 . 1985, S. 1 .
3 ABl . Nr. L 209 vom 6 . 8 . 1985, S. 19 .
Full & Egal Universal Law Academy