Nr. L 332/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 10 . 12. 85
VERORDNUNG (EWG Nr. 3465/85 DER KOMMISSION
vom 9. Dezember 1985
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3301/85 über die Eröffnung einer
Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 120 000 Tonnen Brotweizen, die von der
französischen Interventionsstelle in Gent gelagert sind
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
Teilausschreibung auf einen späteren Zeitpunkt festzu
setzen .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Getreide —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 des Rates
vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorgani
sation für Getreide ('), zuletzt geändert durch die Verord
nung (EWG) Nr. 1018/84 (2),
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1836/82 der
Kommission vom 7. Juli 1982 zur Festlegung des Verfah
rens und der Bedingungen für die Abgabe von Getreide
durch die Interventionsstellen (3) geändert durch die
Verordnung (EWG) Nr. 1806/85 (4),
in Erwägung nachstehender Gründe :
Es ist erforderlich, die in der Verordnung (EWG) Nr.
3301 /85-der Kommission (*) vorgesehene erste und letzte
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 der Verordnung (EWG)
Nr. 3301 /85 erhält folgende Fassung :
„( 1 ) Angebote im Rahmen der ersten Teilausschrei
bung können bis 15 . Januar 1986 um 12.00 Uhr
(Brüsseler Zeit) eingereicht werden."
„(3) Die letzte Teilausschreibung läuft am 30 . April
1986 aus ."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 9 . Dezember 1985
Für die Kommission
Frans ANDRIESSEN
Vizepräsident
(') ABl . Nr. L 281 vom 1 . 11 . 1975, S. 1 .
( 2) ABl . Nr. L 107 vom 19 . 4 . 1984, S. 1 .
( 3) ABl . Nr. L 202 vom 9 . 7 . 1982, S. 23 .
(4) ABl . Nr. L 169 vom 29 . 6 . 1985, S. 73 .
O ABl . Nr. L 316 vom 27. 11 . 1985, S. 35 .
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