12. 12. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 334/ 17
VERORDNUNG (EWG Nr. 3496/85 DER KOMMISSION
vom 11 . Dezember 1985
zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die
im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr.
2236/85 durchgeführte 18 . Teilausschreibung
voraussichtlichen Entwicklung des Zuckermarktes in der
Gemeinschaft sowie des Weltmarktes festzusetzen .
Nach Prüfung der Angebote ist es angebracht, für die 18 .
Teilausschreibung die in Artikel 1 genannten Bestim
mungen zu erlassen .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Zucker —
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des Rates
vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Marktorganisa
tion für Zucker ('), zuletzt geändert durch die Verordnung
(EWG) Nr. 1482/85 (2), insbesondere auf Artikel 19 Absatz
4 erster Unterabsatz Buchstabe b),
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2236/85 der Kommission
vom 29 . Juli 1985 betreffend eine Hauptdauerausschrei
bung für die Festsetzung von Abschöpfungen und/oder
Erstattungen bei der Ausfuhr von Weißzucker (3) werden
Teilausschreibungen für die Ausfuhr dieses Zuckers
durchgeführt .
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
2236/85 ist gegebenenfalls ein Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung für die betreffende Teilausschreibung
insbesondere unter Berücksichtigung der Lage und der
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2236/85 durchge
führte 18 . Teilausschreibung wird der Höchstbetrag der
Ausfuhrerstattung auf 42,549 ECU je 100 kg Weißzucker
festgesetzt .
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 12. Dezember 1985 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
i
Brüssel , den 11 . Dezember 1985
Für die Kommission
Frans ANDRIESSEN
Vizepräsident
(') ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4 .
O ABl . Nr. L 151 vom 10 . 6 . 1985, S. 1 .
3) ABl . Nr. L 209 vom 6 . 8 . 1985, S. 19 .
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