27 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 366 / 13
BESCHLUSS DES RATES
vom 8 . Dezember 1986
über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guatemala über den Handel mit Textilwaren im
Anschluß an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur
Gemeinschaft
( 86 / 630 / EWG)
mala über den Handel mit Textilwaren im Anschluß an den
Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen
Republik zur Gemeinschaft wird im Namen der Gemein
schaft genehmigt .
Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beige
fügt .
DER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,
auf Empfehlung der Kommission ,
in der Erwägung , daß es sich empfiehlt , das Zusatzprotokoll
zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsge
meinschaft und der Republik Guatemala über den Handel
mit Textilwaren zu genehmigen , um den Beitritt des König
reichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur
Gemeinschaft zu berücksichtigen —
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 des Zusatz
protokolls vorgesehene Notifizierung vor .
Geschehen zu Brüssel am 8 . Dezember 1986 .BESCHLIESST :
Artikel 1
Das Zusatzprotokoll zumAbkommen zwischen der Europäi
schen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guate
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. LAWSON
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