Nr. L 366 / 16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 27 . 12 . 86
BESCHLUSS DES RATES
vom 8 . Dezember 1986
über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit
Textilwaren im Anschluß an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen
Republik zur Gemeinschaft
( 86 / 631 /EWG)
Republik Ägypten über den Handel mit Textilwaren im
Anschluß an den Beitritt des Königreichs Spanien und der
Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft wird im Namen
der Gemeinschaft genehmigt .
Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beige
fügt .
DER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,
auf Empfehlung der Kommission ,
in der Erwägung, daß es sich empfiehlt , das Zusatzprotokoll
zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsge
meinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den
Handel mit Textilwaren zu genehmigen , um den Beitritt des
Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur
Gemeinschaft zu berücksichtigen —
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 des Zusatz
protokolls vorgesehene Notifizierung vor .
Geschehen zu Brüssel am 8 . Dezember 1986 .
BESCHLIESST :
Artikel 1
Das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Euro
päischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. LAWSON
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