27 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 366 / 25
BESCHLUSS DES RATES
vom 8 . Dezember 1986
über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Ergänzungsprotokoll des Kooperationsabkom
mens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen
Republik Jugoslawien über den Handel mit Textilwaren im Anschluß an den Beitritt des
Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft
( 86 / 634 / EWG)
DER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,
auf Empfehlung der Kommission ,
in der Erwägung , daß es sich empfiehlt , das Zusatzprotokoll
zum Ergänzungsprotokoll des Kooperationsabkommens
zwischen der EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft und der
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den
Handel mit Textilwaren zu genehmigen , um den Beitritt des
Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur
Gemeinschaft zu berücksichtigen —
gemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik
Jugoslawien über den Handel mit Textilwaren im Anschluß
an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesi
schen Republik zur Gemeinschaft wird im Namen der
Gemeinschaft genehmigt .
Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beige
fügt .
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 des Zusatz
protokolls vorgesehene Notifizierung vor .
Geschehen zu Brüssel am 8 . Dezember 1986 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
BESCHLIESST :
Artikel 1
Das Zusatzprotokoll zum Ergänzungsprotokoll des Koope
rationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschafts N. LAWSON
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