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87/39/EWG: Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 1986 über die Verlängerung des von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 vorgelegten mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Aquakultur für das Jahr 1986 (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 017 vom 20/01/1987 S. 0031 - 0032
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 15. Dezember 1986
über die Verlängerung des von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 vorgelegten mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Aquakultur für das Jahr 1986
(Nur der deutsche Text ist verbindlich)
(87/39/EWG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 des Rates vom 4. Oktober 1983 über eine gemeinsame Maßnahme zur Umstrukturierung, Modernisierung und Entwicklung der Fischwirtschaft und zur Entwicklung der Aquakultur (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Mitteilung des Programms für den Zeitraum 1983/85 erfolgte vor dem Abschluß einer der Kommission vorgelegten Sachverständigenuntersuchung über die Lage des Gemeinschaftsmarktes für Forellen und Karpfen.
Am 13. Januar 1986 hat die deutsche Regierung eine Verlängerung des mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Aquakultur vorgelegt.
Die Durchführungsdauer des Programms deckt gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 mindestens die für die gemeinsame Maßnahme vorgesehene Dauer.
Das Programm enthält die in Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 aufgeführten Angaben.
Die Aquakultur in Deutschland ist durch eine sehr wenig entwickelte Zucht in Seewasser gekennzeichnet. Fast die gesamte Tätigkeit dieses Sektors betrifft die Zucht in Süßwasser, hauptsächlich die Forellen- und Karpfenzucht.
Mit dem Programm sollen in erster Linie eine Rationalisierung und Entwicklung der Forellen- und Karpfenzucht und in geringerem Ausmasse eine Ausweitung der Zucht anderer Arten in Süßwasser herbeigeführt werden.
Die Kommission kann wegen der schwierigen Marktlage für diese Erzeugnisse auf Gemeinschaftsebene den Forellen und Karpfen betreffenden Teil des Programms nicht genehmigen; eine Ausnahme bilden bestimmte Vorhaben zur Modernisierung bestehender Anlagen, insbesondere diejenigen, die der Reduzierung der Wasserverschmutzung und der Fischsterblichkeitsrate dienen.
Unter Berücksichtigung der Produktionsmöglichkeiten, der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen und der Leitlinien zur Gemeinsamen Fischereipolitik scheint das Programm als Rahmen für Vorhaben geeignet, die für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft in Betracht kommen.
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die von der deutschen Regierung am 13. Januar 1986 vorgelegte Verlängerung des mehrjährigen Ausrichtungsprogramms, für die Aquakultur, dessen Hauptbestandteile in Anhang I aufgeführt sind, wird vorbehaltlich der Vorschriften des Anhangs II genehmigt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Brüssel, den 15. Dezember 1986
Für die Kommission
António CARDOSO E CUNHA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. L 290 vom 22. 10. 1983, S. 1.
ANHANG I
HAUPTASPEKTE DER VERLÄNGERUNG DES VON DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM RAHMEN DER VERORDNUNG (EWG) Nr. 2908/83 AUFGESTELLTEN MEHRJÄHRIGEN AUSRICHTUNGSPROGRAMMS FÜR DIE AQUAKULTUR FÜR 1986
1. Programmziel
Entwicklung der Aquakultur in Süß- und Salzwasser unter Berücksichtigung der Arten, deren Zucht in Deutschland möglich ist, der Zuchtverfahren, der Handeslmöglichkeiten und der Marktaussichten.
2. Laufzeit
Das Programm erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. Januar 1986 bis zum 31. Dezember 1986.
3. Räumlicher Geltungsbereich
Das gesamte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
4. Entwicklungspolitik
Die künftige Tätigkeit wird vor allem Arten mit bewährter Zuchttechnologie betreffen. Die wichtigsten in Betracht kommenden Arten sind:
a) Forellen,
b) Karpfen,
c) Aale,
d) Seewasserplattfische, insbesondere Steinbutt (Scophtalmus maximus).
5. Produktionsziele
Bis zum Abschluß des Programms 1986 soll die laufende Forellen- und Karpfenproduktion stabilisiert und die Erzeugung anderer Arten, insbesondere Aale, erheblich gesteigert werden. Die derzeitige Aalproduktion ist wenig umfangreich (etwa 10 bis 20 Tonnen), in der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch eine grosse Nachfrage nach Aal, insbesondere als Räucheraal verkaufte Tiere mit einem Gewicht von 250 bis 300 Gramm. Das Produktionsdefizit beträgt mindestens 500 Tonnen.
6. Investitionen
Für 1986 sind Investitionen in Höhe von 14,3 Millionen ECU erforderlich. Die einzelstaatlichen Zuschüsse zu diesen Investitionen dürften 4,1 Millionen ECU betragen.
ANHANG II
SCHLUSSFOLGERUNGEN
1. Die Kommission stellt fest, daß die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorgelegte Verlängerung, die den künftigen Rahmen der gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen finanziellen Interventionen bildet, eine erste Maßnahme zur Lenkung der Investitionen im Aquakulturbereich darstellt. Angegesichts der Lage des Gemeinschaftsmarktes für ausschließlich in Süßwasser gezuechtete Forellen und Karpfen können Zuschüsse jedoch nur für bestimmte Modernisierungsvorhaben gewährt werden. Vorrang gebührt Vorhaben, die der Verringerung der Wasserverschmutzung und/oder Fischsterblichkeit dienen.
2. Die Kommission weist darauf hin, daß die in diesem Programm enthaltenen Investitionsvorausschätzungen etwaigen finanziellen Zuschüssen der Gemeinschaft nicht vorgreifen.
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