6 . 12 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 327 / 35
II
(Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
RAT
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER
MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL
vom 18 . November 1985
zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der
Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien ( 1986 )
( 85 / 522 / EGKS)
DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUN
GEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL —
im Einvernehmen mit der Kommission —
Föderativen Republik Jugoslawien ( 2 ) entsprechende Wa
renverkehrsbescheinigung vorliegt .
Eine Ware kann auf einen Plafond nur dann angerechnet
werden , wenn die WarenVerkehrsbescheinigung vor dem
Tag vorgelegt wird , von dem ab die Wiederanwendung der
Zollsätze angeordnet worden ist .
Der Stand der Ausschöpfung der Plafonds wird auf
Gemeinschaftsebene anhand der wie vorbeschrieben ange
rechneten Einfuhren festgestellt .
Die Mitgliedstaaten teilen der Komission regelmäßig die
unter den vorstehenden Bedingungen getätigten Einfuhren
mit ; diese Auskünfte werden gemäß Absatz 4 erteilt .
( 3 ) Sobald die Plafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht
sind können die Mitgliedstaaten jederzeit auf Antrag eines
Mitgliedstaats oder der Kommission für die gesamte
Gemeinschaft die gegenüber Drittländern geltenden Zoll
sätze wieder anwenden .
Im Rahmen dieser Bestimmungen koordiniert die Kommis
sion die Verfahren für die WiederanWendung der gegen
über Drittländern geltenden Zollsätze , insbesondere , indem
sie den für die gesamte Gemeinschaft gemeinsamen Termin
mitteilt , der in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gilt . Diese
Mitteilung ist Gegenstand einer Veröffentlichung im Amts
blatt der Europäischen Gemeinschaften .
( 4 ) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spä
testens bis zum fünfzehnten Tag jedes Monats Übersichten
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
( 1 ) Vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 1986 sind die
Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien ,
die in Artikel 3 des Abkommens zwischen den Mitglied
staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Repu
blik Jugoslawien andererseits (') genannt sind , jährlichen
Plafonds und einer gemeinschaftlichen Überwachung in der
Zehnergemeinschaft unterworfen .
Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Waren , ihre
Tarifnummern und statistischen Kennziffern und die Höhe
der Plafonds sind im Anhang zu diesem Beschluß aufge
führt .
( 2 ) Auf die Plafonds sind die Waren anzurechnen , die bei
der Zollstelle mit einer Anmeldung zum zollrechtlich freien
Verkehr gestellt werden und für die eine dem Protokoll
Nr . 3 zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäi
schen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen
(») ABl . Nr . L 41 vom 14 . 2 . 1983 , S. 113 . ( 2 ) ABl . Nr . L 41 vom 14 . 2 . 1983 , S. 2 .
Nr . L 327 / 36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 6 . 12 . 85
über die im Laufe des Vormonats vorgenommenen Anrech
nungen . Auf Antrag der Kommission übermitteln sie
10-Tages-Ubersichten , und zwar innerhalb von fünf Tagen
nach Ablauf jedes 10-Tages-Zeitraums .
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten im Hin
blick auf die Einhaltung dieses Beschlusses eng zusam
men .
Artikel 3
Die Mitgliedstaaten treffen die zur Durchführung dieses
Beschlusses erforderlichen Maßnahmen .
Geschehen zu Brüssel am 18 . November 1985 .
Der Präsident
M. FISCHBACH
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ANHANG
Lfd . Nr .
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen )
1 2 3 4 5
1 73.01
73.01-10
73.01-21 , 23 , 25 , 27
73.01-31 , 35
22 024
Roheisen (einschließlich Spiegeleisen ) in Barren , Masseln , Flos
sen oder dergleichen , auch in formlosen Stücken :
A. Spiegeleisen
B. Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen )
C. phosphorhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor )
D. anderes :
II . anderes
Warmbreitband aus Stahl , in Rollen
73.01-49
73.08-alle Nrn .73.08 31 9742
3 73.10 Stabstahl , warm gewalzt , warm stranggepreßt oder geschmie
det (einschließlich Walzdraht ); Stabstahl , kalt hergestellt oder
kalt fertiggestellt ; Hohlbohrerstäbe aus Stahl für den Berg
bau :
A. nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt 73.10-11 , 12 , 14 , 15 ,
17
21 068
73.10-42
4 73.11
73.11-11 , 12 , 14 , 16 ,
19
3 007
D. plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z . B. poliert ,
überzogen ):
I. nur plattiert :
a ) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
Profile aus Stahl , warm gewalzt , warm stranggepreßt ,
geschmiedet , kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ; Spund
wandstahl , auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elemen
ten hergestellt :
A. Profile :
I. nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
IV . plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z . B. poliert ,
überzogen ):
a ) nur plattiert :
1 . warm gewalzt oder warm stranggepreßt
B. Spundwandstahl
Bandstahl , warm oder kalt gewalzt :
A. nur warm gewalzt
B. nur kalt gewalzt :
I.in Rollen , zum Herstellen von Weißband
C. Plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei
tung :
III . verzinnt :
a ) Weißband
V. anderer ( z.B. verkupfert , künstlich oxidiert , lackiert ,
vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert , bedruckt ):
a ) nur plattiert :
1 . warm gewalzt
73.11-41
73.11-50
5 73.12
73.12-11 , 19
73.12-21
6 214
73.12-51
73.12-71
Nr . L 327 / 38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 6 . 12 . 85
Lfd . Nr .
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen )
1 2 3 4 5
6 73.13
73.13-11 , 16
73.13-17 , 19 , 21 , 23 ,
26 , 32 , 34 , 36
73.13.-43 , 45
73.13-47 , 49
73.13.-50 38 535
Bleche aus Stahl , warm oder kalt gewalzt :
A. Elektrobleche
B. andere Bleche :
I. nur warm gewalzt
II . nur kalt gewalzt , mit einer Dicke :
b ) von mehr als 1 mm , jedoch weniger als 3 mm
c) von 1 mm oder weniger
III . nur glänzend gemacht , poliert oder hochglanzpoliert
IV . plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbear
beitung :
b ) verzinnt
c) verzinkt oder verbleit
d ) andere ( z . B. verkupfert , künstlich oxidiert , lak
kiert , vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert ,
bedruckt )
V. anders bearbeitet :
a ) nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge
schnitten :
2 . andere
73.13-64 , 65
73.13-67 , 68 , 72 , 74
73.13-76 , 78 , 79 , 82 ,
84 , 86 , 87 , 88 ,
89
73.13-92
7 73.15 Legierter Stahl und Qualitätskohlenstoffstahl , in den in den
Tarifnrn . 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen :
A. Qualitätskohlenstoffstahl :
I. Rohblöcke ( Ingots ), Vorblöcke (Blooms), Knüppel ,
Brammen , Platinen :
b ) andere
III . Warmbreitband in Rollen
IV . Breitflachstahl
V. Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer
stäbe für den Bergbau ) und Profile :
b ) nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
d ) plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z . B.
poliert , überzogen ):
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
VI . Bandstahl :
a ) nur warm gewalzt
c ) plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächen
bearbeitung :
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt
VII . Bleche :
a ) nur warm gewalzt
b ) nur kalt gewalzt , mit einer Dicke :
2 . von weniger als 3 mm
c) plattiert , überzogen , poliert oder mit anderer
Oberflächenbearbeitung
d ) anders bearbeitet :
1 . nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
73.61-20 , 50
73.62-10
73.62-30
73.63-21 , 29
73.63-72
73.64-20
73.64-72
73.65-21 , 23 , 25
73.65-55
73.65-70
73.65-81 > 20 992
6 . 12 . 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 327 / 39
Lfd . Nr .
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen)
1 2 3 4 5
7 B. legierter Stahl :
(Fortsetzung)
73.15
(Fortsetzung) I. Rohblöcke ( Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel ,
Brammen, Platinen:
b ) andere :
1 . Rohblöcke ( Ingots ):
bb) andere
2 . Vorblöcke (Blooms), Knüppel , Brammen , Pla
tinen
73.71-23 , 24 , 29
73.71-51 , 52 , 54 , 55 ,
56 , 59
73.72-11 , 13 , 19
73.72-33 , 39
73.73-23 , 24 , 25 , 26 ,
29 , 33 , 34 , 35 ,
36 , 39
III . Warmbreitband in Rollen
IV . Breitflachstahl
V. Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer
stäbe für den Bergbau ) und Profile :
b ) nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
d ) plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z . B.
poliert , überzogen ):
1 . nur plattiert :
aa) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
VI . Bandstahl
a ) nur warm gewalzt
c) plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächen
bearbeitung :
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt
VII . Bleche :
a ) Elektrobleche
b ) andere Bleche :
1 . nur warm gewalzt
73.73-72
73.74-21 , 23 , 29
73.74-72
73.75-11 , 19
73.75-23 , 24 , 29 , 33 ,
34 , 39 , 43 , 44 ,
49
73.75-63 , 64 , 69
73.75-73 , 79
73.75-83 , 84 , 89
2 . nur kalt gewalzt , mit einer Dicke :
bb) von weniger als 3 mm
3 . plattiert , überzogen , poliert oder mit anderer
Oberflächenbearbeitung
4 . anders bearbeitet :
aa ) nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
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