31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 380 / 59
II
(Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
RAT
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER
MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND
STAHL
vom 22 . Dezember 1986
zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung
der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien ( 1987)
( 86 / 642 / EGKS )
DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUN
GEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL —
im Einvernehmen mit der Kommission —
sehen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen
Föderativen Republik Jugoslawien ( 2 ) entsprechende Wa
renverkehrsbescheinigung vorliegt .
Eine Ware kann auf einen Plafond nur dann angerechnet
werden , wenn die Warenverkehrsbescheinigung vor dem
Tag vorgelegt wird , von dem ab die Wiederanwendung der
Zollsätze angeordnet worden ist .
Der Stand der Ausschöpfung der Plafonds wird auf
Gemeinschaftsebene anhand der wie vorbeschrieben ange
rechneten Einfuhren festgestellt .
Die Mitgliedstaaten teilen der Komission regelmäßig die
unter den vorstehenden Bedingungen getätigten Einfuhren
mit ; diese Auskünfte werden gemäß Absatz 4 erteilt .
( 3 ) Sobald die Plafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht
sind können die Mitgliedstaaten jederzeit auf Antrag eines
Mitgliedstaats oder der Kommission für die gesamte
Gemeinschaft die gegenüber Drittländern geltenden Zoll
sätze wieder anwenden .
Im Rahmen dieser Bestimmungen koordiniert die Kommis
sion die Verfahren für die Wiederanwendung der gegen
über Drittländern geltenden Zollsätze , insbesondere , indem
sie den für die gesamte Gemeinschaft gemeinsamen Termin
mitteilt , der in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gilt . Diese
Mitteilung ist Gegenstand einer Veröffentlichung im Amts
blatt der Europäischen Gemeinschaften .
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
( 1 ) Vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 1987 sind die
Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien ,
die in Artikel 3 des Abkommens zwischen den Mitglied
staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Repu
blik Jugoslawien andererseits 0 ) genannt sind , jährlichen
Plafonds und einer gemeinschaftlichen Überwachung in der
Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom 31 . Dezem
ber 1985 unterworfen .
Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Waren , ihre
Tarifnummern und statistischen Kennziffern und die Höhe
der Plafonds sind im Anhang zu diesem Beschluß aufge
führt .
( 2 ) Auf die Plafonds sind die Waren anzurechnen , die bei
der Zollstelle mit einer Anmeldung zum zollrechtlich freien
Verkehr gestellt werden und für die eine dem Protokoll
Nr . 3 zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäi
f 1 ) ABl . Nr . L 41 vom 14 . 2 . 1983 , S. 113 . ( 2 ) ABl . Nr . L 41 vom 14 . 2 . 1983 , S. 2 .
31 . 12 . 86Nr. L 380 / 60 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 3
Die Mitgliedstaaten treffen die zur Durchführung dieses
Beschlusses erforderlichen Maßnahmen .
(4 ) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spä
testens bis zum fünfzehnten Tag jedes Monats Übersichten
über die im Laufe des Vormonats vorgenommenen Anrech
nungen . Auf Antrag der Kommission übermitteln sie
10-Tages-Übersichten , und zwar innerhalb von fünf Tagen
nach Ablauf jedes 10-Tages-Zeitraums .
Artikel 2 Geschehen zu Brüssel am 22 . Dezember 1986 .
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten im Hin
blick auf die Einhaltung dieses Beschlusses eng zusam
Der Präsident
G. SHAWmen .
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 380 / 61
ANHANG
Laufende
Nummer
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
i
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen )
1 2 3 4 5
06.0010 73.01 Roheisen (einschließlich Spiegeleisen ) in Barren , Masseln , Flos
sen oder dergleichen , auch in formlosen Stücken :
A. Spiegeleisen
B. Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen )
C. phosphorhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor )
D. anderes :
II . anderes
73.01-10
73.01-21 , 23 , 25 , 27
73.01-31 , 35
73.01-49
> 23 125
06.0020 73.08 Warmbreitband aus Stahl , in Rollen 73.08-alle Nrn . I 33 572
06.0030 73.10 Stabstahl , warm gewalzt , warm stranggepreßt oder geschmie
det (einschließlich Walzdraht); Stabstahl , kalt hergestellt oder
kalt fertiggestellt ; Hohlbohrerstäbe aus Stahl für den Berg
bau :
A. nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
D. plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z. B. poliert ,
überzogen ):
I. nur plattiert :
a ) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
73.10-11 , 12 , 14 , 15 ,
17 , 18
73.10-42
i
► 22 121
06.0040 73.11 Profile aus Stahl , warm gewalzt , warm stranggepreßt ,
geschmiedet , kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ; Spund
wandstahl , auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elemen
ten hergestellt :
A. Profile :
I. nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
IV . plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert ,
überzogen):
a ) nur plattiert :
1 . warm gewalzt oder warm stranggepreßt
B. Spundwandstahl
73.11-11 , 12 , 14 , 16 ,
19
73.11-41
73.11-50
3 157
06.0050 73.12 Bandstahl , warm oder kalt gewalzt :
A. nur warm gewalzt
B. nur kalt gewalzt :
I. in Rollen , zum Herstellen von Weißband
C. Plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei
tung :
III . verzinnt :
a ) Weißband
V. anderer ( z. B. verkupfert , künstlich oxidiert , lackiert ,
vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert , bedruckt ):
a ) nur plattiert :
1 . warm gewalzt
73.12-11 , 19
73.12-21
73.12-51
73.12-71
-
6 524
Nr . L 380 / 62 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Laufende
Nummer
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen )
1 2 3 4 5
06.0060 73.13 Bleche aus Stahl , warm oder kalt gewalzt :
A. Elektrobleche
B. andere Bleche:
I. nur warm gewalzt
II . nur kalt gewalzt , mit einer Dicke:
b ) von mehr als 1 mm , jedoch weniger als 3 mm
c) von 1 mm oder weniger
III . nur glänzend gemacht , poliert oder hochglanzpoliert
IV . plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbear
beitung:
b ) verzinnt
c ) verzinkt oder verbleit
d ) andere ( z. B. verkupfert , künstlich oxidiert , lak
kiert , vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert ,
bedruckt )
V. anders bearbeitet :
a ) nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge
schnitten :
2 . andere
73.13-11 , 16
73.13-17 , 19 , 21 , 23 ,
26 , 32 , 34 , 36
73.13-43 , 45
73.13-47 , 49
73.13-50
73.13-64 , 65
73.13-67 , 68 , 72 , 74
73.13-76 , 78 , 79 , 82 ,
84 , 86 , 87 , 88 ,
89
73.13-92
I 40 461
06.0070 73.15 Legierter Stahl und Qualitätskohlenstoffstahl , in den in den
Tarifnrn . 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen :
A. Qualitätskohlenstoffstahl :
I. Rohblöcke ( Ingots ), Vorblöcke (Blooms), Knüppel ,
Brammen , Platinen :
b) andere
III . Warmbreitband in Rollen
IV . Breitflachstahl
V. Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer
stäbe für den Bergbau ) und Profile :
b ) nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
d ) plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z. B.
poliert , überzogen ):
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
VI . Bandstahl :
a ) nur warm gewalzt
c ) plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächen
bearbeitung:
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt
VII . Bleche :
a ) nur warm gewalzt
b ) nur kalt gewalzt , mit einer Dicke :
2 . von weniger als 3 mm
c) plattiert , überzogen , poliert oder mit anderer
Oberflächenbearbeitung
d ) anders bearbeitet :
1 . nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
73.61-20 , 50
73.62-10
73.62-30
73.63-21 , 29
73.63-72
73.64-20
73.64-72
73.65-21 , 23 , 25
73.65-55
73.65-70
73.65-81
\
► 22 041
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 380 / 63
Laufende
Nummer
Nummer des
Gemein
samen
Zolltarifs
Warenbezeichnung
NIMEXE
Kennziffer
Höhe des
Plafonds
( in Tonnen )
1 2 3 4 5
06.0070
(Fortsetzung)
73.15
(Fortsetzung)
B. legierter Stahl :
I. Rohblöcke ( Ingots ), Vorblöcke (Blooms), Knüppel ,
Brammen , Platinen :
b) andere :
1 . Rohblöcke ( Ingots ):
bb ) andere
2 . Vorblöcke (Blooms), Knüppel , Brammen , Pla
tinen
73.71-23 , 24 , 29
73.71-51 , 52 , 54 , 55 ,
56 , 59
III . Warmbreitband in Rollen
IV . Breitflachstahl
V. Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer
stäbe für den Bergbau ) und Profile :
b ) nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt
73.72-11 , 13 , 19
73.72-33 , 39
73.73-23 , 24 , 25 , 26 ,
29 , 33 , 34 , 35 ,
36 , 39
d ) plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B.
poliert , überzogen ):
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt oder warm stranggepreßt
VI . Bandstahl
a ) nur warm gewalzt
c ) plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächen
bearbeitung :
1 . nur plattiert :
aa ) warm gewalzt
73.73-72
73.74-21 , 23 , 29
73.74-72
VII . Bleche :
a ) Elektrobleche
b ) andere Belche:
1 . nur warm gewalzt
73.75-11 , 19
73.75-23 , 24 , 29 , 33 ,
34 , 39 , 43 , 44 ,
49
I
2 . nur kalt gewalzt , mit einer Dicke :
bb ) von weniger als 3 mm
3 . plattiert , überzogen , poliert oder mit anderer
Oberflächenbearbeitung
4 . anders bearbeitet :
aa ) nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
73.75-63 , 64 , 69
73.75-73 , 79
73.75-83 , 84 , 89
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