Nr. C 346/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31. 12. 82
2. Der Ausschuß weist jedoch darauf hin, daß der
Verordnungsvorschlag lediglich auf schwerwiegenden
moralischen Bedenken beruht. Er betont, daß die Jagd
auf ausgewachsene Tiere das Fortbestehen der Gattung
und die Erhaltung eines ausgewogenen Umweltgleichge-
wichts gefährdet - Aspekte, die weiterhin erforscht
werden müssen.
3. Der Ausschuß bedauert, daß die auf Gemein-
schaftsebene geknüpften Kontakte mit den betreffenden
Ländern nicht zu einem Übereinkommen zur Verhinde-
rung der Jagd auf Jungrobben geführt haben, erkennt
jedoch an, daß der Kommission keine andere Wahl blieb,
als sich in ihrem Vorschlag mit einem Verbot der Einfuhr
zu Handelszwecken zu begnügen; aufgrund der Handels-
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 27. April 1982 um Stellungnahme
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über
die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaa-
ten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft
durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzün-
dung,
gestützt auf den Beschluß seines Präsidiums vom
27. April 1982, die Fachgruppe Umweltschutz, Gesund-
heitswesen und Verbrauch mit der Ausarbeitung einer
Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen,
beschränkungen dürfte indessen das Interesse an der Jagd
abflauen.
4. Der Ausschuß stellt weiterhin fest, daß sich der
Verordhungsvorschlag, der nach den Spielregeln der
gemeinsamen Handelspolitik ausgerichtet ist, wahr-
scheinlich nicht durch eine hohe Effizienz wird auszeich-
nen können, und fordert, daß die Kommission im
Hinblick auf eine angemessene Lösung dieses Problems
ihre einschlägigen Verhandlungen mit Norwegen und
Kanada fortsetzt. Sollte das in diesem Verordnungsvor-
schlag vorgesehene Einfuhrverbot keine Beschränkung
der Jagd auf Jungrobben bewirken, so sollte die Kommis-
sion auf internationaler Ebene für ähnliche Maßnahmen
eintreten, um eine Befristung oder gar ein totales Verbot
der Einfuhr zu erreichen.
gestützt auf seine Stellungnahme vom 27. Mai 1982 zu
dem „Entwurf eines Aktionsprogramms der Europäi-
schen Gemeinschaften für den Umweltschutz
(1982-1986)" (J),
gestützt auf die Beratungen anläßlich der 71. Sitzung der
vorgenannten Fachgruppe am 11. November 1982,
gestützt auf den vom Berichterstatter, Herrn von der
Decken, vorgelegten Bericht,
gestützt auf die Beratungen anläßlich seiner Plenartagung
am 24. /25. November 1982 (Sitzung vom 24. Novem-
ber) -
(i) ABl. N r . C 205 vom 9. 8. 1982 , S. 2 8 .
Geschehen zu Brüssel am 24. November 1982.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie
70/220/EWG des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit
Fremdzündung
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften noch nicht veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 27. April 1982 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von
Artikel 100 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um
Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auf
seiner 202. Plenartagung am 24. /25. November 1982 in Brüssel verabschiedet.
31. 12. 82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 346/3
VERABSCHIEDETE FOLGENDE STELLUNGNAHME
einstimmig:
I. Allgemeine Bemerkungen
1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die
Bemühungen der Kommission um eine Verringerung der
Luftverschmutzung durch Abgase von Kraftfahrzeugmo-
toren. Diese Emissionen sind ja eine der Hauptursachen
für die Luftverschmutzung in Stadtgebieten und können
zusammen mit anderen Faktoren zur Bildung des soge-
nannten photochemischen „Smog" beitragen.
Da diese Gebiete eine hohe Bevölkerungsdichte aufweisen
und die Straßenverkehrsdichte immer noch zunehmen
dürfte, wodurch die Luftverschmutzung sich auch auf
neue Gebiete ausbreitet, ist sich der Ausschuß mit der
Kommission darin einig, daß zum Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung und der Umwelt dringend wirksame
Maßnahmen auf diesem Gebiet erforderlich sind.
Diese Maßnahmen werden durch den technischen Fort-
schritt in der Automobilindustrie der Gemeinschaft sowie
durch die Tatsache erleichtert, daß in einigen außerge-
meinschaftlichen Konkurrenzländern bereits besonders
strenge Normen in Kraft sind.
2. Der Ausschuß hebt hervor, daß zur Verringerung
der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugmotoren
neben spezifischen Maßnahmen bezüglich der durch diese
Motoren verursachten Abgase noch andere Maßnahmen
ergriffen werden müssen.
Zur Eindämmung dieser Art der Luftverschmutzung
können insbesondere angemessene städtebauliche Vor-
schriften wie auch Vorschriften zur Regelung des Fahr-
zeugverkehrs und vor allem eine bessere regelmäßige
Kontrolle der Fahrzeuge beitragen, die obligatorisch sein
sollte. Außerdem bittet der Ausschuß die Kommission zu
untersuchen, welchen Einfluß steuerliche Anreize auf die
Herstellung und Verwendung umweltfreundlicherer
Kombinationen von Motoren und Treibstoffen haben
können.
3. Der Ausschuß nimmt die Auffassung der Kommis-
sion zur Kenntnis, daß es unerläßlich ist, neben den
Arbeiten für eine globale Regelung auf diesem Gebiet
umgehend eine spezifische Maßnahme zu ergreifen, um
die in der Richtlinie 78/665/EWG festgelegten Grenz-
werte für die Abgase von Fahrzeugen mit Benzinmotor zu
senken. Diese Senkung beträgt-23 % für Kohlenmonoxid
(CO) und 20 bis 30%, je nach Gewichtsklasse, für die
Summe der Emissionen von unverbrauchten Kohlenwas-
serstoffen (HC) und Stickoxiden (NOx). Die gleichen
Werte sollen auch auf Dieselfahrzeuge und leichte Nutz-
fahrzeuge (Fahrzeugklassen Mj und Nj) angewandt
werden.
Auf jeden Fall hält es der Ausschuß für erforderlich, daß
die von der Kommission im Jahr 1981 beschlossene
allgemeine Orientierung rasch zu konkreten Maßnahmen
führt. Im Zuge dessen kann das Problem des bleifreien
Benzins angegangen werden, wie dies bereits in einigen
Drittländern geschehen ist, so daß gewährleistet wird,
daß sich die diesbezüglich in einigen Nichtmitgliedstaaten
angewandte Technik^ mit der die schädlichen Gasemis-
sionen verringert werden können, auch in der Gemein-
schaft durchsetzt.
4. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuß
die Erklärung, die er unlängst in seiner Stellungnahme
zum dritten Umweltschutzprogramm abgegeben hat, wo
es in Ziffer 4.9 heißt, „daß die Technologie zur Verrin-
gerung der Umweltbelastung durch Kraftfahrzeuge noch
lange nicht am Ende ihrer Entwicklung angelangt ist.
Seines Erachtens sollten die Kraftfahrzeughersteller der
Gemeinschaft ihre Bemühungen im Hinblick auf die
Entwicklung weniger Verschmutzung verursachender
Motoren intensivieren und nicht hinter den einschlägigen
technologischen Fortschritten zurückbleiben" ( :).
Der Ausschuß würde es daher begrüßen, wenn in allen
Ländern der Gemeinschaft intensivere Forschungsan-
strengungen mit dem Ziel unternommen würden, in den
Kraftfahrzeugen Treibstoffe zu verwenden, die eine
Alternative zu den heute üblichen Treibstoffen darstellen,
um damit nicht nur die Energiebilanz der Gemeinschaft
zu verbessern, sondern auch die Luftverschmutzung
einzudämmen. Diese Forschungsarbeiten müßten inner-
halb der Gemeinschaft besser koordiniert werden und
könnten in die COST-Aktion Nr. 304 eingegliedert wer-
den (COST: Europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der wissenschaftlichen und technischen For-
schung).
5. Nach Aussage der Automobilindustrie der Gemein-
schaft dürften die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer
durchschnittlichen Erhöhung der Produktionskosten für
Benzinmotoren um weniger als 3 % und zu einer Zunah-
me des Treibstoffverbrauchs von höchstens 5 % füh-
ren.
II. Besondere Bemerkungen
1. Der Ausschuß begrüßt die Tatsache, daß die
Gemeinschaft das Probenahme- und Analyseverfahren
übernommen hat, das bereits in den Vereinigten Staaten,
in Japan und in Schweden angewandt wird.
2. Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag, die
Richtlinie 70/220/EWG des Rates auf mit Dieselmoto-
ren betriebene Leichtfahrzeuge auszudehnen. Er bittet die
Kommission jedoch darum, auch eine Richtlinie für die
Abgase auszuarbeiten, die von Dieselfahrzeugen mit
einem Gewicht von über 3,5 t und von schweren mit
Dieselmotoren angetriebenen Baumaschinen erzeugt wer-
den.
3. Nach Ansicht der Sachverständigen der Mitglied-
staaten können die von der Kommission vorgeschlagenen
Termine für die Anwendung dieser Richtlinie eingehalten
werden, ohne daß sich für die einzelstaatlichen Behörden
und die Automobilhersteller unüberwindliche Schwierig-
(!) ABl. N r . C 205 vom 9. 8. 1982 , S. 2 8 .
Nr. C 346/4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31. 12. 82
keiten ergeben. Der Ausschuß stimmt diesen Terminen
zu, würde aber einen früheren Termin vorziehen.
4. Zu den Anhängen stellt der Ausschuß fest, daß die
darin enthaltenen technischen Bestimmungen den Nor-
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235
und 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 6. Juli 1982 um Stellungnahme zu
dem Vorschlag für ein Fünf Jahresprogramm für For-
schung und Entwicklung auf dem Gebiet der angewand-
ten Metrologie und der Referenzmaterialien (indirekte,
nichtnukleare Aktion) 1983 - 1 9 8 7 (J),
gestützt auf den Beschluß des Präsidenten vom 19. Au-
gust 1982, die Fachgruppe Energie und Atomfragen mit
der Vorbereitung einer Stellungnahme zu diesem Thema
zu betrauen,
gestützt auf das Gemeinschaftsprogramm betreffend den
gleichen Sachbereich für den Zeitraum 1 9 7 9 - 1982 (2)
und seine diesbezügliche Stellungnahme (3),
gestützt auf den Bewertungsbericht 1981 betreffend das
Programm über Referenzmaierialien und angewandte
Metrologie (4),
(») ABl. Nr. C 187 vom 22. 7. 1982, S. 8.
(2) ABl. Nr. L 258 vom 13. 10. 1979.
(3) ABl. Nr. C 128 vom 21. 5. 1979.
(") EUR 7 8 1 1 .
men der UN-Wirtschaftskommission für Europa (Ände-
rungsserie 04 zur Regelung Nr. 15) entsprechen. Er
glaubt daher, diesen Bestimmungen als der beim derzei-
tigen Stand der technischen Kenntnisse bestmöglichen
Lösung zustimmen zu können.
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer 75. Sitzung am 5. November 1982
annahm,
gestützt auf den vom Berichterstatter, Herrn von der
Decken, in dieser Sitzung vorgetragenen Bericht,
gestützt auf die Beratungen anläßlich seiner 202. Plenar-
tagung am 24./25. November 1982 (Sitzung vom
24. November) -
VERABSCHIEDETE FOLGENDE STELLUNGNAHME
einstimmig:
1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat schon
mehrfach zu F + E-Programmen zu diesem Thema positiv
Stellung genommen. Er möchte wiederum die Bedeutung
von Referenzmaterialien und -methoden sowie der ange-
wandten Metrologie für zahlreiche Bereiche des wirt-
schaftlichen und sozialen Lebens betonen. Für Industrie,
Handel, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Landwirt-
schaft usw. ist eine fortschreitende Harmonisierung auf
dem Gebiet der Referenzmaterialien und -methoden
außerordentlich wichtig. Durch Divergenzen bei Meßme-
thoden und -ergebnissen können z. B. erhebliche Han-
delshemmnisse auftreten und kann die korrekte Durch-
führung von Richtlinien der Gemeinschaft in Frage
gestellt sein.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 1982.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francois CEYRAC
Stellungnahme zu dem Vorschlag für ein Fünf Jahresprogramm für Forschung und Entwicklung
auf dem Gebiet der angewandten Metrologie und der Referenzmaterialien (indirekte,
nichtnukleare Aktion) 1983 - 1987
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 187 vom 22. Juli 1982 auf Seite 8 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 6. Juli 1982 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund der Artikel
235 und 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um
Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auf
seiner 202. Plenartagung am 24./25. November 1982 in Brüssel verabschiedet.
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