Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERSCHMELZUNG UND SPALTUNG VON AKTIENGESELLSCHAFTEN: UMSETZUNG BESTIMMTER RICHTLINIEN IN NATIONALES RECHT. - RECHTSSACHE 46/86.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 01133
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Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 11 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die Vertragsverletzung festzustellen und dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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