Avis juridique important
URTEIL DES GERICHTSHOFES (ERSTE KAMMER) VOM 28. FEBRUAR 1989. - INTERNATIONAL CONTAINER ET TRANSPORT (I. C. T.) B. F. I. ELECTRONIQUE SA GEGEN DIRECTION GENERALE DES DOUANES ET DROITS INDIRECTS. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM TRIBUNAL D'INSTANCE D'AULNAY-SOUS-BOIS. - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - PRUEFGERAETE FUER ELEKTRONISCHE BAUELEMENTE. - RECHTSSACHE 19/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 00577
Pub.RJ Seite Pub somm
Leitsätze
Tenor
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Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - "Geräte zum Messen elektrischer Grössen" im Sinne der Tarifstelle 90.28 A II a - Geräte zur Kontrolle elektronischer Bauelemente auf ihre Fehlerlosigkeit - Ausschluß
LeitsätzeDie Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren .
TenorDie Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren .
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