BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 2/03 vom 5. Oktober 2004 in der Kartellverwaltungssache - 2 - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Meier-Beck am 5. Oktober 2004 beschlossen: Der Beschluß vom 13. Juli 2004 wird unter B. I. wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es im ersten Satz statt "Noweda e.G." richtig heißen muß "D-Bank". Der vollständige Satz lautet deswegen richtig: "Zutreffend gehen die Parteien davon aus, daß sich das Verfahren nicht dadurch erledigt hat, daß die D-Bank zwischenzeitlich ihr Aktienpaket je zur Hälfte an Phoenix und Celesio veräußert hat." Hirsch Goette Ball Bornkamm Meier-Beck
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