BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS LwZR 4/09 vom 27. November 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat f374r Landwirtschaftssachen, hat am 27. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kr374ger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub sowie die ehrenamtlichen Richter Siebers und Rukwied beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten zu 1 und 2 gegen die Nichtzulas-sung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlan-desgerichts Oldenburg vom 15. Januar 2009 wird als unzul344ssig verworfen. Die Beschwerde des Beklagten zu 3 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorgenannten Urteil wird zur374ckgewiesen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu 1 und 2 je 4%, der Beklagte zu 3 tr344gt 92% (247247 97 Abs. 1, 100 Abs. 2 ZPO). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens betr344gt 10.000 200 im Verh344ltnis zu den Beklagten zu 1 und 2 und 115.000 200 im Verh344ltnis zu dem Beklagten zu 3. Gr374nde: Die Beschwerde der Beklagten zu 1 und 2 ist nicht zul344ssig, weil nicht dargelegt worden ist, dass die mit der Revision geltend zu machende Beschwer 20.000 200 374bersteigt (247 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO). Die Beklagten zu 1 und 2 haf- 1 - 3 - ten nach dem Urteil des Berufungsgerichts nur f374r die in dem Zeitraum vom 22. September 2006 bis zum 20. Oktober 2006 eingetretenen Sch344den. Dass diese den Betrag von 20.000 200 374berschreiten, liegt fern und ist von ihnen auch nicht behauptet, geschweige denn dargelegt worden. Der Senat sch344tzt die Be-schwer auf 10.000 200. 2 Die Beschwerde des Beklagten zu 3 ist unbegr374ndet. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grunds344tzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Si-cherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (247247 543 Abs. 2, 544 Abs. 4 ZPO). Kr374ger Lemke Czub Vorinstanzen: AG Norden, Entscheidung vom 14.03.2008 - 6 Lw 61/06 - OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.01.2009 - 10 U 7/08 - Vorinstanzen: AG Norden, Entscheidung vom 14.03.2008 - 6 Lw 61/06 - OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.01.2009 - 10 U 7/08 -
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