29 . 12 . 82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 370 / 15
II
(Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
KOMMISSION
MITTEILUNG DER KOMMISSION
zur Veröffentlichung der Orientierungspreise für bestimmte Stahlerzeugnisse
Zu diesem Zweck veröffentlicht die Kommission für die
unter die Bestimmungen über die Erzeugungsquoten (2)
fallenden Stahlerzeugnisse sowie für andere Erzeugnisse,
für die freiwillige Lieferbeschränkungen vereinbart
worden sind, folgende Orientierungspreise zu den nach
stehend angegebenen Bedingungen :
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist
im Rahmen der fortlaufenden Untersuchung der Markt
entwicklung und Preistendenzen in Anwendung von
Artikel 46 des EGKS-Vertrags und aufgrund der Schluß
folgerungen, zu denen sie bei der Aufstellung ihres
Vorausschätzungsprogramms „Stahl" für das erste
Quartal 1983 gelangt ist, der Auffassung, daß die seit
Ende des 2 . Quartals 1982 erhobenen Preise für Stahler
zeugnisse noch allzuweit von dem Ziel entfernt sind, das
die Kommission in ihrer im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften vom 14. November 1981 ( x ) veröffent
lichten Mitteilung festgesetzt hat, und die in Artikel 3
des Vertrages vorgeschriebenen Zielsetzungen gefähr
den .
' Erzeugnisse
Orientierungspreis
in ECU je Tonne
Warmbreitband 352 (*)
Bandstahl 352 n
Bleche im Warmbreitbandbereich 352 (*)
Mittel- und Grobbleche im Quartobereich 369 n
Kaltgewalzte Bleche (Rollen) 446
Walzdraht für Baustahlmatten 257
Walzdraht zum Ziehen . 332
Betonstahl , gerippt 42 kg/mm2 min. 236
Stabstahl — Gruppe 1 266
— Gruppe 2 322
SZO einschl. Automatenstahl 429
Formstahl und Breitflanschträger
— Gruppe 1 317
— Gruppe 2a 347
— Gruppe 2b 386
— Gruppe 2c 433
— Gruppe 3 446
Feuerverzinkte Bleche 502
Elektrolytischverzinkte Bleche 493
So meint sie ebenso wie die Regierungen der Mitglied
staaten, die sich für Stabilisierungsmaßnahmen ausge
sprochen haben, daß die unzureichenden Erlöse der
Unternehmen nicht nur die notwendigen Umstrukturie
rungen in der Stahlindustrie gefährden - was die sozia
len und regionalen Folgen verschärfen könnte -, son
dern auch das Überleben einer Reihe von Unternehmen.
Sic hält es daher für notwendig, ein Preisniveau anzu
streben, das diese Gefahr vermindert, gleichzeitig jedoch
den berechtigten Interessen der Stahlverbraucher Rech
nung trägt. Sie berücksichtigt auch die strukturellen
Unterschiede bei der Herstellung bestimmter Erzeug
nisse zwischen den integrierten Unternehmen und den
Mini-Elektrostahlwerken.
(*) Nach Abzug aller veröffentlichten oder bekanntgegebenen Rabatte,
mit Ausnahme des Handelsrabatts und des Positionsrabatts.
(*) Mitteilung der Kommission bezüglich der Ziele der Stahl
preispolitk; ABl . Nr. C 294 vom 14 . 11 . 1981 , S. 3 .
( 2) Entscheidung Nr. 1696/82/EGKS vom 30 . 6 . 1982, ver
öffentlicht im ABl. Nr. L 191 vom 1 . 7 . 1982 , S. 1 .
Nr. L 370 / 16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29.12.82
Die Kommission ersucht die Unternehmen, diese Orien
tierungspreise im Rahmen der Preisvorschriften des
Artikels 60 einzuhalten, wenn sie sich an Einstands
preise anderer Unternehmen der Gemeinschaft oder
Angebote aus Drittländern angleichen, für die kein
Angleichungsverbot besteht.
Die Kommission fordert die Unternehmen auf, eine
Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen ab Ende des
Versandmonats ohne Skonti oder Zinsen einzuhalten,
und Verzugszinsen zu berechnen. Sie fordert nachdrück
lich, daß in den Preislisten die Art der Preiserhebung am
Tage der Lieferung angegeben wird. Sie besteht außer
dem darauf, daß die Lieferungen von deklassiertem
Material und Material zweiter Wahl besonders stark
eingeschränkt werden müssen.
Die Kommission fordert, daß diese Orientierungspreise
bei sämtlichen Lieferungen ab dem 1 . Januar 1983
angewandt werden . Sollte sie im Zuge ihrer fortlaufen
den Untersuchung des Marktes eine Verbesserung fest
stellen, so zieht sie die Veröffentlichung neuer Orientie
rungspreise in Betracht, die für Lieferungen ab 1 . April
1983 gelten und bei bestimmten Erzeugnissen gering
fügig angehoben sind.
Der Orientierungspreis entspricht dem Begriff des
Grundpreises — nach Abzug etwaiger zeitweiliger
Rabatte — ab Frachtbasis für die Grundgüten in der
Grundabmessung, wobei Zuschläge für Abmessung,
Güte usw. hinzukommen. Er gilt für Verkäufe ab Werk
und enthält somit keine Preiszuschläge für Verkäufe ab
Lager. Die zur Zeit gültigen Rabatte, einschließlich
temporärer Rabatte, dürfen nicht erhöht werden; die
Aufpreise dürfen nicht gesenkt oder aufgehoben wer
den, wenn derartige Änderungen eine Verminderung des
Orientierungspreisniveaus zur Folge haben. Wenn die
Preislisten Effektivpreise nach Güte oder Abmessung
enthalten , sind die Unterschiede zwischen den Effektiv
preisen aufgrund unterschiedlicher Güten und/oder
Abmessungen als Aufpreise zu betrachten. Dies darf
jedoch die Bemühungen zur Umstrukturierung der Preis
listen vor allem in bezug auf Abmessungs- oder Quali
tätsaufpreise oder Anwendungsmodalitäten bestimmter
Rabatte nicht behindern.
Die Kommission ersucht die Stahlunternehmen, in ihren
Preislisten Preise in nationaler Währung anzugeben, die
dem Gegenwert der obigen Preise in ECU entsprechen.
Für die Umrechnung gilt für die Währung des EWS der
Leitkurs vom 12 . Juni 1982, für die nicht dem EWS
angehörenden Währungen der durchschnittliche Kurs
der Monate September, Oktober und November 1982.
Diese Preise sind entsprechend zu korrigieren, wenn eine
Abweichung von 2,25 % nach oben oder unten von
diesen Kursen — einschließlich für die Lira und die
nicht dem EWS angehörenden Währungen — festge
stellt wird.
Um für die notwendige Preisdisziplin zu sorgen, wird
die Kommission die Überwachung der Preise und staat
lichen Beihilfen verstärken.
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VERZEICHNIS DER PRODUKT-KATEGORIEN
Betonrippenstahl : mit einer Mindeststreckgrenze von 420 N/mm2 (42 kg/mm2) und einer
Mindestzugfestigkeit von 500 N/mm2 (51 kg/mm2).
Stabstahl
— Gruppe 1 : — Rundstahl bis 120 mm einschließlich
— Vierkant bis 80 mm einschließlich
— Flachstahl , alle Abmessungen
— Winkelstahl bis 100 mm einschließlich
(für die ungleichschenkeligen Winkelstähle gelten die größten
Schenkellängen)
— T-Stahl bis 100 mm einschließlich
— U-Stahl bis unter 80 mm
— Gruppe 2 :
für alle Qualitäten DIN St 33 und St 37-2 , oder vergleichbaren Güten.
Andere Profile, Abmessungen und Qualitäten .
Formstahl und Breitflanschträger
— Gruppe 1 : IPN 1
■ 80 bis 220 einschließlich
UPNJ
— Gruppe 2a : IPE 80 bis 220 einschließlich
H 100 bis 180 einschließlich
— Gruppe 2b : IPN ]
■ 240 bis 300 einschließlich
UPNÍ
IPE 240 bis 400 einschließlich
H 200 bis 300 einschließlich
— Gruppe 2c : IPN 320 bis 500 einschließlich
IPE 450 bis 600 einschließlich
H 320 bis 600 einschließlich
— Gruppe 3 : H 650 bis 1000 einschließlich
und alle anderen Profile .
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