Nr. C 334/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 10.12.83
Mitteilung gemäß Anhang B der Vereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschafts-
gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Ausfuhr bestimmter
Stahlerzeugnisse nach den Vereinigten Staaten
Die zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika
getroffene Vereinbarung über die Ausfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse nach den
Vereinigten Staaten wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2869/82 des Rates vom
21. Oktober 1982 (x) und durch die Entscheidung Nr. 2871/82/EGKS der Kommission
vom 21. Oktober 1982 (2) genehmigt.
Anhang B zu dieser Vereinbarung, in dem die von ihr abgedeckten Erzeugnisse aufge-
führt sind, sah vor, daß gewisse Überprüfungen und Änderungen an der Liste der abge-
deckten Erzeugnisse vorgenommen werden könnten.
Der modifizierte Anhang B wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2189/83 des Rates
vom 28. März 1983 (3) und durch die Entscheidung Nr. 2191/83/EGKS der Kommis-
sion vom 15. April 1983 (4) genehmigt.
Fußnote 4 des neuen Anhangs B verweist auf „headnote 2 (H) (VII)" und auf „subpara-
graph B 2 (H), (V), (VI), (VII) und (VIII) of Part 2 of Schedule 6 of the Tariff Schedu-
les of the United States (annotated)".
Fußnote 9 des neuen Anhangs B verweist auf „subparagraph B 2 (H) (IX) of Part 2 of
Schedule 6 of the Tariff Schedules of the United States (annotated)".
Fußnote 10 des neuen Anhangs B verweist auf die Normen ASTM A-625 und A-650.
Die vorliegende Veröffentlichung bezweckt, den interessierten Leserkreis mit den Vor-
schriften des Zolltarifs der Vereinigten.Staaten, auf die sich die Fußnoten 4 und 9 bezie-
hen, sowie mit dem Inhalt der Normen ASTM A-625 und A-650 vertraut zu machen.
O ABl. Nr. L 307 vom 1.11. 1982, S. 1.
O ABl. Nr. L 307 vom 1. 11. 1982, S. 11.
O ABl. Nr. L 215 vom 5. 8. 1983, S. 1.
(4) ABl. Nr. L 215 vom 5. 8. 1983, S. 15.
ANSI/ASTM A-625 — 76
NORM FÜR EINFACH REDUZIERTES SCHWARZBLECH («)
Diese Norm wird unter der festen Bezeichnung A-625 veröffentlicht: die Nummer un-
mittelbar nach der Bezeichnung bedeutet das Jahr der ursprünglichen Annahme oder im
Falle einer Revision das Jahr der letzten Revision. Eine Nummer in Klammern bedeutet
das Jahr der letzten Neubilligung.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Norm erstreckt sich auf einfach reduziertes Schwarzblech, hergestellt aus
unlegiertem kaltverformten Stahl in Rollen oder in geschnittenen Teilen zwecks
Verwendung zur Herstellung von Konservendosen, Verschlüssen, Zeichen,
Spielzeug und anderen Erzeugnissen sowie zur Beschichtung. Es kann trocken
(*) Diese Spezifikation fällt unter die Rechtsprechung des ASTM-Ausschusses A-l für Stahl, rost-
freien Stahl und ähnliche Legierungen und unterliegt der unmittelbaren Verantwortung des
ASTM-Unterausschusses A 01.20 über Weißblech.
Die derzeitige Ausgabe wurde am 30. Juli 1976 gebilligt. Veröffentlicht im Oktober 1976. Ur-
sprünglich veröffentlicht als A-625 — 68. Letzte vorherige Ausgabe A-625 — 68 (1974).
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oder eingefettet spezifiziert werden und wird geliefert in Dicken von 55 lb-
Grundgewicht (0,0061 Zoll oder 0,155 mm) bis 128 lb Grundgewicht (0,0141 je
Zoll oder 0,358 mm). Dieses Erzeugnis wird normalerweise mit einer geputzten
Kante geliefert.
Anmerkung 1: Die in US-üblichen Einheiten angegebenen Werte sind als Norm
zu betrachten.
2. Allgemeine Anforderungen an die Lieferung
2.1. Nach dieser Norm geliefertes Material muß den zutreffenden Anforderungen
der derzeit gültigen Ausgabe der ASTM-Norm A-623 über Allgemeine Anforde-
rungen an Weißblecherzeugnisse entsprechen ('), wenn nicht anders angegeben.
3. Grundlage des Kaufs
3.1. Aufträge für Material nach dieser Norm müssen nach Bedarf und wie zutreffend
folgende Information enthalten, um das gewünschte Material angemessen zu be-
schreiben :
3.1.1. Bezeichnung des Materials (einfach reduziertes Schwarzblech (Abschnitt 1).
3.1.2. Oberflächenbeschaffenheit (Abschnitt 4).
3.1.3. Eingefettet, nach Bedarf.
3.1.4. Grundgewicht (Norm A-623) dies muß mit der beabsichtigten Endverwendung
übereinstimmen).
3.1.5. Rollenbreite oder geschnittene Teile in Stufen von mindestens Vi6 Zoll oder
1,59 mm.
3.1.6. Nach Bedarf wird die Walzrichtung für die geschnittenen Teile spezifiziert und
durch Unterstreichen der Schlitzklammer-(Walzbreite)-Abmessung angegeben.
3.1.7. Stahltyp (Norm-623).
3.1.8. Härtestufenbezeichnung (Norm A-623) übereinstimmend mit der beabsichtigten
Endverwendung.
3.1.9. Beabsichtigte Verwendung.
3.1.10. Menge in Normalkisten (siehe Anmerkung 3).
3.1.11. Bei Rollen sind die minimalen oder die Spanne der zulässigen Innendurchmesser
anzugeben. Der Standardinnendurchmesser beträgt etwa 16 Zoll oder 406 mm.
Rollen sollten mit einem maximalen Rollengewicht oder maximalen Außen-
durchmesser oder beiden spezifiziert werden.
3.1.12. Verpackung.
3.1.13. Sonderanforderungen, sofern zutreffend.
3.1.14. ASTM-Normnummer, Datum der Ausstellung und Ausnahmen nach Bedarf.
Anmerkung 2: Die Herstellung von Rollen bietet nicht die gleiche Möglichkeit
zur Qualitätskontrolle, zur Klassierung und zum Aussortieren
wie die Herstellung geschnittener Teile. Daher sind eine zweck-
mäßige Verarbeitung und Qualitätskontrollverfahren durch den
Käufer notwendig, um eine optimale Nutzung des Materials zu
erreichen. Geschnittene Teile werden visuell und mechanisch
während der Produktion an der Linie inspiziert. Bleche mit
Oberflächenfehlern, die sich nicht auf ihre Verwendung auswir-
ken, werden eingeschlossen.
Anmerkung 3: Einfach reduziertes Schwarzblech wird auf einer Gebietsbasis ge-
liefert, die in Normalkisten ausgedrückt wird. Bei Rollen wird
die Zahl der Normalkisten nach der gemessenen Länge und der
(l) Annual Book of ASTM-Standards, Part 3.
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spezifizierten Breite berechnet. Das theoretische Gewicht einer
Rolle wird berechnet durch Multiplikation der Zahl der Normal-
kisten in einer Rolle mit dem spezifiziertem Grundgewicht. Bei
geschnittenen Teilen wird die Zahl der Normalkisten nach den
angegebenen Längen- und Breitenabmessungen und der Zählung
der Fläche berechnet. Das theoretische Gewicht eines Bündels
wird berechnet durch Multiplikation der Zahl der Normalkisten
im Bündel mit dem spezifizierten Grundgewicht.
Oberflächenbeschaffenheit
Einfach reduziertes Schwarzblech wird hergestellt mit Grundwalzausführung
und Strahlwalzausführung, die wie folgt bezeichnet sind:
Grundwalzausführung:
7A — Eine glänzende glatte Ausführung zum Galvanisieren durch den Käufer.
7B — Eine glatte Ausführung für Sonderanwendungen. Diese Ausführung darf
keine Körnungslinien enthalten.
7C — Eine glatte Ausführung mit Körnungslinien. Dies ist die Standardausfüh-
rung für Weißblecherzeugnisse.
Strahlwalzausführungen:
5A — Eine matte Ausführung zum Lithographieren.
5B — Eine Kugelstrahlausführung (SBF) etwas gröber als 5A für Sonderanwen-
dungen.
Einfetten
Schwarzblech wird eingefettet oder trocken geliefert. Wenn vom Käufer nicht
anders angegeben, wird Schwarzblech trocken geliefert. Eine bestellte Einfettbe-
handlung wird zwischen dem Käufer und dem Lieferanten ausgehandelt.
Die amerikanische Society for Testing and Materials nimmt nicht Stellung zur
Gültigkeit etwaiger Patentrechte im Zusammenhang mit den in dieser Norm er-
wähnten Artikeln. Benutzer dieser Norm werden ausdrücklich darauf hingewie-
sen, daß die Ermittlung der Gültigkeit solcher Patentrechte und die Gefahr einer
Verletzung solcher Rechte ausschließlich ihre eigene Sache sind.
BEZEICHNUNG: A-650 — 71
STANDARDSPEZIFIKATION FÜR DOPPELT REDUZIERTES SCHWARZBLECH (')
Diese Norm wird unter der festen Bezeichnung A-650 herausgegeben; die unmittelbar
der Bezeichnung folgende Zahl bedeutet das Jahr der ursprünglichen Annahme oder im
Falle einer Revision das Jahr der letzten Revision. Eine Zahl in Klammern bedeutet das
Jahr der letzten erneuten Billigung.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Spezifikation umfaßt doppelt reduziertes Schwarzblech, hergestellt aus nied-
rig legiertem kaltgewalztem Stahl, geliefert in Coils oder geschnittener Länge,
hauptsächlich zur Verwendung bei der Herstellung von Containern. Es kann spezi-
(l) Diese Spezifikation unterliegt der Rechtsprechung des ASTM-Ausschusses A-l für Stahl, rost-
freien Stahl und verwandte Legierungen sowie der unmittelbaren Verantwortung des Unteraus-
schusses A-01.20 für Weißblech. Zeitpunkt des Inkrafttretens: 20. Dezember 1971.
4.
4.1.
4.1.1.
4.1.1.1.
4.1.1.2.
4.1.1.3.
4.1.2.
4.1.2.1.
4.1.2.2.
5.
5.1.
10.12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 334/5
fiziert werden im gewalzten Zustand ohne Beseitigung der Walzlösung bzw. mit
oder ohne anschließende Oberflächenbehandlung. Das Erzeugnis kann nicht gefet-
tet oder mit anschließender Fettbehandlung spezifiziert werden. Es wird geliefert
in Dicken von 55 lb Grundgewicht, 0,0061 Inch (0,155 mm) bis 103 lb Grundge-
wicht, 0,0113 inch. (0,287 mm). Dieses Erzeugnis wird normalerweise mit einer
geputzten Kante versehen.
Anmerkung 1: Die in US-üblichen Einheiten angegebenen Werte gelten als Norm.
2. Anwendbare Dokumente
2.1. ASTM-Norm:
A 623 Spezifikation für allgemeine Anforderungen an Weißblechwalzwerkserzeug-
nisse (').
3. Allgemeine Anforderungen für die Lieferung
3.1. Nach dieser Spezifikation geliefertes Material muß den einschlägigen Anforderun-
gen der letzten Ausgabe von Spezifikation A-623 entsprechen, wenn nicht anders
angegeben.
4. Grundlage des Kaufs
4.1. Aufträge für Material nach dieser Spezifikation müssen folgende erforderlichen
und einschlägigen Informationen enthalten, um das gewünschte Material entspre-
chend zu beschreiben:
4.2. Menge (in Normalkiste: Anmerkung 3).
4.3. Bezeichnung des Materials (doppelt reduziertes Schwarzblech).
4.4. Grundgewicht.
4.5. Abmessungen (Coilbreite und geschnittene Länge, sofern zutreffend, in Teilmen-
gen von mindestens Vi6 Inch).
4.6. Walzrichtung (muß auf die geschnittene Länge durch Unterstreichen der Abmes-
sung des Walzspalts (Walzbreite) spezifiziert werden).
4.7. Stahltyp (MR, MC usw.).
4.8. Mechanische Bezeichnung.
4.9. Fetten (spezifiziert im gewalzten Zustand, nicht gefettet oder gefettet).
4.10. Beabsichtigter Zweck.
4.11. Coilgrößenanforderungen (kleinsten oder Spanne zulässiger Innendurchmesser
und höchstes Coilgewicht oder höchsten Außendurchmesser oder beides spezifizie-
ren).
4.12. Sonderanforderungen sofern zutreffend.
4.13. ASTM-Bezeichnungsnummer und Ausstellungsdatum.
Anmerkung 2: Eine typische Auftragsbeschreibung lautet wie folgt:
1 200 Normalkisten, doppelt reduziertes Schwarzblech 60 lb
Grundgewicht 28 Inch mal 33 Vi6 Inch, MR, DR8, gefettet, für
401 Konservendosen nach ASTM A-650.
5. Walzrichtung
5.1. Doppeltreduziertes Schwarzblech ist relativ spröde und hat ganz bestimmte Rich-
tungseigenschaften. Die Walzrichtung muß auf geschnittene Längen spezifiziert
(') Annual Book of ASTM Standards, Part 3 (Jahrbuch der ASTM-Normen, Teil 3).
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sein und wird durch Unterstreichen der Walzspalt-(Walzbreite)-Abmessung ange-
geben. Um die Flanschrißgefahr möglichst klein zu halten, wenn das Erzeugnis für
Konservendosen verwendet wird, muß die Walzrichtung dem Dosenumfang fol-
gen.
6. Oberflächenbeschaffenheit
6.1. Doppelt reduziertes Schwarzblech wird im geschliffenen Walzzustand hergestellt.
7. Fetten
7.1. Doppelt reduziertes Schwarzblech kann gefettet oder ungefettet geliefert werden.
Der Käufer muß angeben, welcher Zustand benötigt wird. Jede angeforderte Fett-
behandlung sollte zwischen dem Käufer und dem Hersteller ausgehandelt werden.
8. Ausführung und Qualitätsauflagen
8.1. Die Produktion von Coils bietet nicht die gleiche Möglichkeit zur Inspektion, Ein-
stufung und zum Aussortieren wie die Produktion von geschnittenen Längen. Da-
her verlangt der Käufer geeignete Verarbeitungs- und Qualitätskontrollverfahren,
um eine optimale Nutzung des Materials zu erreichen. Geschnittene Längen wer-
den visuell an der Produktionslinie und mechanisch während der Produktion inspi-
ziert. Geschnittene Längen mit Oberflächenfehlern, die sich nicht nachteilig auf
ihre Verwendung auswirken, sind eingeschlossen.
Anmerkung 3: Doppelt reduziertes Schwarzblech ist sehr rostanfällig und muß
während des Transitverkehrs und der Lagerung entsprechend mani-
puliert werden.
Anmerkung 4: Doppelt reduziertes Schwarzblech wird gebietsmäßig geliefert, aus-
gedrückt in Normalkisten. Bei Coils wird die Zahl der Normalki-
sten aus der gemessenen Länge und der spezifizierten Breite er-
rechnet. Das theoretische Gewicht eines Coil wird durch Multipli-
kation der Zahl der Normalkisten in einem Coil mit dem spezifi-
zierten Grundgewicht errechnet. Bei geschnittenen Längen wird die
Zahl der Normalkisten aus den spezifizierten Längen- und Breiten-
abmessungen und dem Zählen der Bleche berechnet. Das theoreti-
sche Gewicht eines Bündels wird errechnet durch Multiplikation
der Zahl der Normalkisten im Bündel mit dem spezifizierten
Grundgewicht.
Die American Society for Testing and Materials hat nicht zu der Gültigkeit von Patent-
rechten Stellung genommen, die in Verbindung mit dieser Norm geltend gemacht wer-
den. Die Benutzer dieser Norm werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Er-
mittlung der Gültigkeit solcher Patentrechte und die Gefahr einer Verletzung solcher
Rechte voll und ganz ihre eigene Sache sei.
ZOLLSCHEMA DER VEREINIGTEN STAATEN, KOMMENTIERT (1983)
SCHEMA 6 — METALLE UND METALLERZEUGNISSE
Teil 2. — Metalle, ihre Legierungen und ihre grundlegenden Formen
v) „ Werkzeugstahl": legierter Suhl, der folgende Kombinationen von Elementen in gewichtsmäßi
ger Menge enthält, wie sie jeweils angegeben sind:
a) nicht weniger als 1,0 % Kohlenstoff und mehr als 11,0 % Chrom; oder
b) nicht weniger als 0,3 % Kohlenstoff und 1,25 % bis einschließlich 11,0 % Chrom; oder
c) nicht weniger, als 0,85 % Kohlenstoff und 1,0 % bis einschließlich 1,8 % Mangan; oder
d) 0,9 % bis einschließlich 1,2 % Chrom und 0,9 % bis einschließlich 1,4 % Molybdän; oder
e) nicht weniger als 0,5 % Kohlenstoff und nicht weniger als 3,5 % Molybdän; oder
f) nicht weniger als 0,5 °/o Kohlenstoff und nicht weniger als 5,5 % Wolfram;
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vi) „Schnellarbeitsstahl": alle Werkzeugstähle, die gewichtsmäßig nicht weniger als 0,5 % Kohlen-
stoff und nicht weniger als 3,5 % Molybdän oder nicht weniger als 0,5 % Kohlenstoff und
nicht weniger als 5,5 % Wolfram enthalten;
vii) „Werkzeugstahl des in obiger Anmerkung 2 (h) (vii) beschriebenen Typs": legierter Werkzeug-
stahl, der neben Eisen jedes der folgenden Elemente in den spezifizierten Gewichtsmengen
enthält:
Kohlenstoff: nicht weniger als 0,95 % oder nicht mehr als 1,13 % ;
Mangan: nicht weniger als 0,22 % oder nicht mehr als 0,48 % ;
Schwefel: keinen oder nicht mehr als 0,03 % ;
Phosphor: keinen oder nicht mehr als 0,03 % ;
Silicium: nicht weniger als 0,18 % oder nicht mehr als 0,37 °/o;
Chrom: nicht weniger als 1,25 % oder nicht mehr als 1,65 % ;
Nickel: keinen oder nicht mehr als 0,28 % ;
Kupfer: keinen oder nicht mehr als 0,38 %.
Molybdän: keinen oder nicht mehr als 0,09 %.
viii) „Schnitzmesser-Stahl": legierter Werkzeugstahl, der neben Eisen jedes der folgenden Elemente
in den angegebenen Gewichtsmengen enthält:
Kohlenstoff: nicht weniger als 0,48 °/o oder nicht mehr als 0,55 %
Mangan: nicht weniger als 0,20 % oder nicht mehr als 0,50 %
Silicium: nicht weniger als 0,75 % oder nicht mehr als 1,05 %
Chrom: nicht weniger als 7,25 % oder nicht mehr als 8,75 %
Molybdän: nicht weniger als 1,25 % oder nicht mehr als 1,75 %
Wolfram: keinen oder nicht mehr als 1,75 % ;
Vanadium: nicht weniger als 0,20 % oder nicht mehr als 0,55 %.
ix) „Silicium-Elektrostahl": legierter Stahl, der gewichtsmäßig nicht mehr als 6,0 % Silicium ent-
hält, der auch weniger als 0,5 % gewichtsmäßig Aluminium enthalten darf aber keine weiteren
metallischen Elemente, die den Stahl zu einem in obigem Vermerk 2 (h) (ii) dieses Abschnitts
definierten legierten Stahl machen würden.
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