BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 36/07 vom 26. M344rz 2007 in dem Verfahren wegen Amtsenthebung - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat f374r Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Streck und die Richterin Dr. Kessal-Wulf sowie die Notarin Dr. Doy351 und den Notar Eule am 26. M344rz 2007 beschlossen: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle vom 25. Januar 2007 wird wegen Vers344umung der Beschwerdefrist als unzul344ssig verworfen. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfah-rens zu tragen und die dem Antragsgegner im Beschwerdeverfah-ren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Gesch344ftswert f374r den Beschwerderechtszug wird auf 50.000 200 festgesetzt. Schlick Streck Kessal-Wulf Doy351 Eule Vorinstanz: OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2007 - Not 15/06 -
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