BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 39/05 vom 20. M344rz 2006 in dem Verfahren wegen 334bertragung einer Notarstelle - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat f374r Notarsachen, hat auf die m374ndliche Verhand-lung vom 20. M344rz 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Galke und Becker sowie die Notare Dr. Lintz und Eule beschlossen: Der Antragsteller hat, nachdem er die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Senats f374r Notarsachen des Ober-landesgerichts M374nchen vom 26. Juli 2005 zur374ckgenommen hat, die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die dem Antragsgegner und dem weiteren Beteiligten im Beschwerde-rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 200 Schlick Galke Becker Lintz Eule Vorinstanz: OLG M374nchen, Entscheidung vom 26.07.2005 - VA-Not 1/05 -
Full & Egal Universal Law Academy